Kocher: Lebensmittelpreise müssen gemeldet werden

Im Kampf gegen die hohen Lebensmittelpreise will ÖVP-Wirtschaftsminister Martin Kocher private Onlinepreisvergleichsplattformen für Konsumenten und Konsumentinnen stärken. Dazu sollen künftig Supermärkte ab einer bestimmten Größe verpflichtend gewisse Verkaufspreise für diese Portale sowie für wissenschaftliche Einrichtungen leichter zugänglich machen, sagte Kocher heute in Wien.

Der Gesetzesentwurf soll in den nächsten Wochen vorliegen. Grundsätzlich sei das Vorhaben mit dem grünen Koalitionspartner abgesprochen, Details müsse man noch klären, so Kocher. Bis Ende des Jahres soll das geplante Gesetz ins Parlament kommen.

Kein staatlicher Lebensmittelpreisrechner

Einen Lebensmittelpreisrechner von staatlicher Seite wie zuletzt in den Raum gestellt, wird es allerdings keinen geben. Im Mai hatte Kocher erklärt, die Einführung eines Preisrechners für Grundnahrungsmittel im Supermarkt und im Onlinehandel soll rasch umgesetzt werden. Mitte Juli kündigte er einen Vorschlag dazu bis zum Herbst an. Angesichts der Anzahl an privaten Lebensmittelpreisrechnern sieht er nun keinen Bedarf mehr für ein „amtliches Angebot“.

Mit dem Vorhaben folgt Kocher den Empfehlungen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Die Wettbewerbshüter kamen nach einer Befragung der Betreiber von Heissepreise.io, Preismonitor.at, Preisrunter.at, Supermarkt.at und Teuerungsportal.at zu dem Schluss, die Plattformen könnten die Transparenz im Lebensmitteleinzelhandel für Konsumenten verbessern.

Preisvergleich: BWB-Interimschefin nennt Beispiel aus Israel

„Preisvergleichsplattformen bieten den Konsumenten und Konsumentinnen ein Instrument, um Preise besser und rascher vergleichen zu können“, sagte BWB-Interimschefin Natalie Harsdorf-Borsch bei einem gemeinsamen Pressegespräch. Ein Praxisbeispiel aus Israel zeige, dass durch solche Portale nachweislich die Preise um durchschnittlich vier bis fünf Prozent gesunken seien.

Eine einfachere Koordinierung der Preise der Lebensmitteleinzelhändler müsste nach Ansicht der BWB aber vermieden werden. Auch dürften sich Preisvergleichsplattformen nicht nur auf wenige Produkte beschränken, sondern idealerweise auch Warenkörbe vergleichbar machen und alle Preissegmente darstellen.