Erstmals sagte Folteropfer der Franco-Diktatur vor Gericht aus

Als erstes Folteropfer der Diktatur von Francisco Franco in Spanien hat Julio Pacheco Yepes heute als Zeuge in Madrid vor Gericht ausgesagt. Er hoffe, dass nun die „Straflosigkeit“ ende und „Gerechtigkeit“ geschaffen werde, sagte der 67-Jährige. Bisher waren in Spanien alle Klagen von Opfern der Diktatur (1939–1975) von der Justiz abgewiesen worden.

Pacheco war wenige Monate vor dem Tod des Diktators Franco im August 1975 zusammen mit seiner Verlobten festgenommen worden. Beide waren Aktivisten einer Studierendenorganisation, die mit der Revolutionären Antifaschistischen und Patriotischen Front (FRAP) verbunden war, die gegen die Diktatur kämpfte.

Tagelang gefoltert

Sie wurden zur berüchtigten Direktion der Sicherheitsbehörde DGS an der Puerta del Sol im Zentrum von Madrid gebracht. Dort wurden sie tagelang von der Geheimpolizei gefoltert und dann unter dem Vorwurf des Terrorismus ins Gefängnis gesteckt. Ein Monat nach Francos Tod, im Dezember 1975, kamen die beiden wieder frei. Wenige Monate später wurden sie begnadigt.

In seiner Klage wirft Pacheco konkret vier Polizisten vor, ihn gefoltert zu haben. Rund eine Stunde lang sagte er heute vor Gericht aus. Sichtlich bewegt sagte er beim Verlassen des Gerichtsgebäudes, „die Mauer des Schweigens“ und „die Straflosigkeit“ seit der Franco-Zeit würden nun nach und nach gebrochen.

Alle vorangegangenen Klagen abgewiesen

In seinem Fall hatte die Richterin im Mai die Klage zugelassen – wegen der „möglichen Existenz“ von „Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Folter“. Zuvor waren rund hundert Klagen in Spanien zu Straftaten während der Diktatur wegen Verjährung oder wegen der Amnestiegesetzgebung abgewiesen worden.

Zwei Jahre nach dem Tod Francos waren während des Übergangs zur Demokratie im Oktober 1977 die Amnestiegesetze in Spanien beschlossen worden. Demzufolge können alle politischen Straftaten, die während der Diktatur von Oppositionellen, aber auch von „Beamten und Mitarbeitenden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“ begangen wurden, nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.