Postenbesetzungen: Nehammer will Vorgangsweise ändern

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) will in einer nächsten Legislaturperiode die Vorgangsweise bei Stellenbesetzungen durch die Regierung ändern. „Ich finde es absurd, dass es einerseits die Vorschrift für die Wertung durch eine Kommission gibt und dann auf der anderen Seite diese Reihung wieder in die Regierung hineinspielt und mit Einstimmigkeitsprinzip wieder darüber gerichtet werden muss“, sagte er in der „Tiroler Tageszeitung“ (Sonntag-Ausgabe).

Wechselseitige Blockade

Derzeit liegen in der Koalition mangels Einigung diverse Postenbesetzungen auf Eis – unter anderem am Bundesverwaltungsgericht und in der Bundeswettbewerbsbehörde. Für beide Stellen gibt es Besetzungsvorschläge durch eine Kommission, wobei die Grünen bei der Bundeswettbewerbsbehörde die Qualifikation des erstgereihten Kandidaten anzweifeln. Umgekehrt blockiert die ÖVP die Bestellung beim Bundesverwaltungsgericht.

Für beide Stellen – wie auch für andere Postenbesetzungen – ist zunächst die Einsetzung einer Kommission vorgesehen, die der Regierung einen Besetzungsvorschlag bzw. Bewertungen vorlegen muss. Entscheiden muss aber der Ministerrat – und dort gilt das Einstimmigkeitsprinzip.

Kommissionen nicht miteinander vergleichbar

„Das ist aus meiner Sicht keine saubere Lösung“, so Nehammer. Für die derzeit vorzunehmenden Bestellungen könne er das nicht mehr ändern. „Für die Zukunft muss man da eine klare Trennung machen.“

Die Kommissionen, die für die Posten bei der BWB und dem BVwG Empfehlungen liefern, können miteinander aber gar nicht verglichen werden. Die Begutachtungskommission für das BWB ist ein ressortinternes Gremium mit einem externen Personalberater.

Hingegen setzt sich die Personalkommission für das BVwG aus den Präsidenten der Höchstgerichte und aus Vertretern der Ministerien und der Wissenschaft zusammen. Ob Nehammer für beide Arten von Kommissionen einen Änderung will, ist unklar.

Kanduth für Prozedere ohne Politeinfluss

Auch der Vorsitzende der Richtervereinigung, Gernot Kanduth, plädiert für eine Änderung – und zwar hin zu einer Konstruktion ohne politischen Einfluss. „Mir wäre es ein Anliegen, dass so wichtige Personalentscheidungen durch unabhängige richterliche Kollegialorgane erfolgen und dann idealerweise auch bindend sind“, erneuerte Kanduth in der „Presse“ (Montag-Ausgabe) eine langjährige Forderung der Vereinigung.