Neue Verfahren gegen Argentiniens Vizepräsidentin Kirchner

Rund einen Monat vor der Präsidentschaftswahl in Argentinien hat die Justiz des südamerikanischen Landes zwei Verfahren gegen die amtierende Vizepräsidentin Cristina Kirchner wieder aufgenommen.

Das Bundesberufungsgericht habe zwei Einstellungen von Strafverfahren gegen die frühere Präsidentin wegen Geldwäsche und Behinderung der Justiz kassiert und die Einleitung von mündlichen Verhandlungen angeordnet, berichteten argentinische Medien gestern.

Geldwäsche und Iran im Fokus

Kirchner kann gegen die Entscheidung noch Einspruch beim Obersten Gerichtshof einlegen. Bei den Strafverfahren geht es um Geldwäsche im Zusammenhang mit umstrittenen Hotel- und Immobiliengeschäften sowie um ein Memorandum mit der iranischen Regierung.

Während ihrer Amtszeit hatte sich die argentinische Regierung mit Teheran darauf verständigt, die Ermittlungen zum Bombenanschlag auf das jüdische Gemeindehaus Amia in Buenos Aires im Jahr 1994 mit 85 Toten in die Hände einer internationalen Wahrheitskommission zu legen. Die Drahtzieher des Attentats sollen den Ermittlungen zufolge aus der Schiitenmiliz Hisbollah oder iranischen Regierungskreisen stammen.

Der Sonderstaatsanwalt für die Ermittlungen zu dem Attentat, Alberto Nisman, war Anfang 2015 erschossen in seiner Wohnung entdeckt worden. Wenige Tage vor seinem Tod hatte er die damalige Präsidentin Kirchner wegen Behinderung der Justiz und Verschleierung angezeigt.

Bereits zu sechs Jahren Haft verurteilt

Ende vergangenen Jahres war Kirchner wegen Korruption bereits zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleibt die Vizepräsidentin vorerst auf freiem Fuß.

Die Ex-Präsidentin gilt als die eigentliche Strippenzieherin in der amtierenden Regierung von Präsident Alberto Fernandez. Am 22. Oktober wird in Argentinien gewählt. Aus den Vorwahlen ging Javier Milei als Sieger hervor, der das Lager um Kirchner stark kritisiert.