Anwalt: Hunter Biden will auf nicht schuldig plädieren

Der Sohn von US-Präsident Joe Biden, Hunter, will nach der Anklage gegen ihn wegen eines Waffenkaufs seinem Anwalt zufolge auf nicht schuldig plädieren. Das geht aus einem Schreiben von Hunter Bidens Anwalt von gestern hervor.

Darin beantragt dieser, dass Biden beim nächsten Gerichtstermin in Wilmington im US-Bundesstaat Delaware nicht persönlich erscheinen muss.

„Herr Biden wird sich nicht schuldig bekennen, und es gibt keinen Grund, warum er diese beiden Worte nicht per Videokonferenz äußern kann“, heißt es in dem Brief. Es sei für alle Seiten ein zu großer Aufwand, wenn Biden „durch das ganze Land“ reisen müsse – er wohne im US-Bundesstaat Kalifornien an der Westküste. Delaware liegt an der Ostküste.

Hunter Biden wird zur Last gelegt, bei einem Waffenkauf vor mehreren Jahren falsche Angaben gemacht und wissentlich seine Drogenabhängigkeit verschwiegen zu haben. Ein geplanter Deal zwischen Hunter Biden und der zuständigen Staatsanwaltschaft zu den Vorwürfen war zuvor geplatzt.

Die Anklage umfasst laut Gerichtsunterlagen drei Punkte: eine Falschaussage beim Kauf, Falschaussagen gegenüber dem Händler und den Besitz einer Waffe trotz gesetzeswidrigen Drogengebrauchs. Als Höchststrafe sind zehn Jahre Haft möglich. Aber die Staatsanwaltschaft in Delaware hatte zuvor bereits erklärt, dass bei ähnlichen Vergehen oft Strafen weit unter der möglichen Höchststrafe ausgesprochen werden.