Regierung beschließt „Kinderschutzpaket“

Die Regierung hat heute im Ministerrat ihr „Kinderschutzpaket“ beschlossen. Dieses beinhaltet unter anderem die verpflichtende Umsetzung von Schutzkonzepten an Schulen, die Verschärfung des Sexualstrafrechts und die Ausweitung des Tätigkeitsverbotes. Diese Regierungsvorlagen werden nun dem Parlament übermittelt. Verhandelt wurde das Paket von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Familienministerin Susanne Raab (ÖVP).

Verschärfte Strafen

Künftig drohen bei Besitz von dargestelltem Kindesmissbrauch statt eines Jahres bis zu zwei Jahre Haft, teilte das Justizministerium mit. Wenn es sich um Material mit unmündigen Minderjährigen handelt, können bis zu drei Jahre Haft verhängt werden.

Neu ist, dass bei Herstellung oder Anbieten einer „Vielzahl“ – mehr als 30 Bilder oder Videos – von Missbrauchsdarstellungen zum Zweck der Verbreitung bis zu zehn Jahre Haft drohen.

Die Vorlagen sind Teil eines Maßnahmenpakets, das laut Regierung auf drei Säulen aufbaut: Prävention, Strafverfolgung und Sanktionen sowie Opferschutz. „Kinder sollen nicht Opfer werden. Sie sollen schon vorher vor Übergriffen und Missbrauch geschützt werden“, hieß es dazu aus den zuständigen Ministerien. Dafür werden Kinderschutzkonzepte an den Schulen eingeführt.

Tätigkeitsverbote ausgeweitet

Überarbeitet wurden auch die Regeln für Tätigkeitsverbote bereits verurteilter Täter und Täterinnen. Um eine Ausweitung der Verbote sicherzustellen, soll das bisherige Erfordernis der Tätigkeit bzw. der Tätigkeitsabsicht zum Tatzeitpunkt wegfallen.

Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) sagte: „Das ist ein klassisches Beispiel für Anlassgesetzgebung. Anlassgesetzgebung deshalb, weil es in letzter Zeit Anlässe gegeben hat, bei denen die Strafen nicht in Relation zum verursachten Leid standen.“ Damit spielte sie wohl auf das Urteil in der Causa Teichtmeister an, ohne diese direkt anzusprechen.

Skeptisch äußerte sich dagegen Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer im Ö1-Mittagsjournal. Bei den Maßnahmen handle es sich „eher um eine Symbolik“, so Birklbauer. „Ob die Strafverschärfung hier etwas verändern wird, ist in der kriminologischen Forschung sehr zweifelhaft“, sagte der Experte.