Antibiotikagabe in Tierhaltung strenger geregelt

Mit einem heute im Ministerrat beschlossenen neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) wird die Antibiotikagabe in der Tierhaltung strenger geregelt. Erstmals wurden Schwellenwerte und Zielwerte für den Antibiotikaverbrauch in Betrieben festgelegt, informierten Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) in einer Aussendung. Außerdem gebe es Verbesserungen in der Tierarzneimittelproduktion sowie bei der Zulassung der Mittel.

Das Gesetz orientiert sich an den EU-Vorgaben zum Tierarzneimitteleinsatz, die unmittelbar national angewendet werden müssen. Es soll im Herbst vom Nationalrat beschlossen werden und am 1. Jänner 2024 in Kraft treten.

Antibiotikaeinsatz rückläufig, aber noch zu hoch

Obwohl die Tendenz des Antibiotikaeinsatzes in der Veterinär- als auch Humanmedizin rückläufig ist, sei der gesamte Antibiotikaeinsatz weiterhin zu hoch. Laut den Daten für das Jahr 2022 hat die Gesamtvertriebsmenge an antimikrobiell wirksamen Substanzen für Nutztiere im Vergleich zum Jahr davor um 12,3 Prozent abgenommen und lag bei 34,26 Tonnen.

Das neue Tierarzneimittelgesetz enthält unter anderem ein Verbot des Antibiotikaeinsatzes zur Prophylaxe und Ertragssteigerung. Andererseits können einzelne Tierarzneimittel künftig an die Halter zur Verwendung abgegeben werden. Handelt es sich dabei um antimikrobiell wirksame Tierarzneimitteln, so kann diese an Auflagen und Bedingungen geknüpft werden.