Vorarlberg führt Abgabe auf leer stehende Wohnungen ein

Der Rechtsausschuss des Vorarlberger Landtags hat heute die Einführung einer Leerstandsabgabe beschlossen. Zudem soll das Ziel „leistbares Wohnen“ ausdrücklich im Raumplanungsgesetz verankert werden. Änderungen im Raumplanungsgesetz sollen Investorenmodellen einen Riegel vorschieben und ermöglichen, Flächen für förderbaren Wohnbau zu reservieren.

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