Verbot von Konversionstherapien: Stillstand bei Verhandlungen

Ein Verbot von Konversionstherapien, also Behandlungen, die darauf abzielen, queere Jugendliche umzupolen, ist weiterhin nicht absehbar. Vielmehr herrscht Stillstand bei den Verhandlungen, wie parlamentarische Anfragen nun zeigen. Die Grünen-Ministerien warten auf eine Rückmeldung der ÖVP, ein ÖVP-Ministerium verweist wiederum auf ein grünes Ministerium.

Anlass für die parlamentarische Anfrage der SPÖ waren Medienberichte vom Juni, wonach sich ÖVP und Grüne nicht auf einen Entwurf einigen könnten. Eigentlich hätten die Regierungsparteien damals einen Gesetzesantrag im Nationalrat einbringen wollen, dieser scheiterte aber an unterschiedlichen Haltungen, ob von dem Verbot auch Behandlungen an Trans-Personen abgedeckt werden sollen.

Die ÖVP behauptete, der Entwurf hätte „eins zu eins“ eine einstimmige Entschließung zum Verbot von Konversionstherapien in Bezug auf sexuelle Orientierung aus dem Jahr 2021 (alle Parteien waren dafür) umgesetzt. Die Grünen entgegneten, dass der ÖVP seit Oktober 2022 ein Entwurf vorliege, der auch ein Verbot von Konversionstherapien an Trans-Personen vorsieht.

Aufforderungen „bislang nicht nachgekommen“

Justizministerin Alma Zadic und Sozialminister Johannes Rauch (beide Grüne) hielten in ihren aktuellen parlamentarischen Anfragebeantwortungen gleichlautend fest, dass sich seitdem nichts geändert habe. Aus ihrer Sicht gebe es „einen fertigen Gesetzesentwurf, der, sobald der Koalitionspartner zustimmt, umgehend dem parlamentarischen Prozess zugeleitet werden kann“.

Der Koalitionspartner sei seit Juni „daher zu weiteren Gesprächen zu diesem wichtigen Vorhaben aufgefordert“ worden, heißt es weiter. Dieser Aufforderung sei die ÖVP „bislang nicht nachgekommen“. Bundeskanzleramtsministerin Susanne Raab (ÖVP) verwies in ihrer Beantwortung auf die „legistische Zuständigkeit“, die bei Zadic und Rauch liege.

Bereits verboten sind derartige „Therapien“ unter anderem in Kanada, Frankreich, Israel und Deutschland.