Rechnungshof
ORF.at/Roland Winkler
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Widrigkeiten für Finanzstrafbehörde

Mit der Reform der Finanzstrafbehörden hat das Finanzministerium ab dem Jahr 2021 die finanzstrafrechtlichen Agenden in einem Amt gebündelt und die Voraussetzungen für eine Straffung der Organisation geschaffen. Eine effiziente und kundenorientierte Finanzverwaltung sollte verwirklicht werden. Doch wurde der Personalmangel nicht behoben, wie der Rechnungshof (RH) in seinem neuen Bericht kritisiert.

Im gesamten Bereich Finanzstrafsachen seien von 236 Planstellen Anfang März 2022 umgerechnet nur rund 195 Vollzeitstellen besetzt. Das gehe zulasten der Qualität: Wegen Personalmangels konnte im Fachbereich Finanzstrafsachen „das angestrebte Aufgabenspektrum bereits im ersten Jahr seines Bestehens nicht erfüllt werden“. Die restriktive Personalpolitik im Finanzstrafbereich führte laut Rechnungshof zu hohen Belastungen der Bediensteten.

Besonders großer Handlungsbedarf orten die Prüfer in Wien, dort sei die Arbeitsbelastung sogar noch gestiegen – auch aufgrund vieler arbeitsaufwendiger Gerichtsfälle, wie es heißt. Das Missverhältnis zwischen Arbeitskraft und Arbeitsaufwand sei hier besonders groß: Ein Drittel aller offenen verwaltungsbehördlichen Verfahren entfalle auf die Bundeshauptstadt, zugleich sei hier nur rund die Hälfte der Vollzeitstellen besetzt.

IT-gestützte Verteilung der Arbeit nicht umgesetzt

Außerdem sei die IT-gestützte Verteilung der Arbeit ein Jahr nach Einrichtung des Amtes für Betrugsbekämpfung noch nicht umgesetzt worden. Die davon erwartete ausgewogene Verteilung der Arbeit aller Teams sei daher nicht zustande gekommen.

Datenauswertungen seien nur eingeschränkt, Datenexporte in Excel gar nicht möglich gewesen. Dadurch hatten die Bediensteten keine (tagesaktuellen) Daten zur Verfügung und konnten sich beispielsweise keinen Überblick über bestimmte Verfahrensabschnitte verschaffen, heißt es im Bericht.

Personalmangel bei Finanzstrafbehörde

Laut einem aktuellen Bericht des Rechnungshofs herrscht bei der Finanzstrafbehörde akute Personalnot. Im März des Vorjahres blieben 41 Stellen unbesetzt. Besonders kritisch sei die Situation in Wien.

2021 waren nur halb so viele Verfahren abgeschlossen wie 2017, die Zahl der offenen Verfahren lag mit 2.739 nach einem zwischenzeitlichen Rückgang wieder auf dem Niveau von 2017, merkt der Rechnungshof an. Der Rechnungshof rät, die Funktionalität der IT–Verfahren zu erweitern und durch die Nutzung des IT–gestützten Arbeitsausgleichs die Verfahren zu beschleunigen.

Warnung vor „nicht bewältigbarem“ Arbeitsaufwand

Infolge der Pandemie habe es im Jahr 2021 weniger Prüfungen gegeben, dadurch habe das angefallene Arbeitsvolumen bewältigt werden können. „Erreicht aber die Prüftätigkeit der Außenprüfungen wieder den Umfang der Jahre vor der Pandemie, wird mit dem vorhandenen Personal der Arbeitsaufwand nicht bewältigbar sein“, merkt der Rechnungshof an. Es drohten mehr Rückstände und Qualitätseinbußen.

Ende 2021 waren Finanzstrafverfahren durchschnittlich 1,1 Jahre offen. Die Vorschreibungen von verhängten Geldstrafen betrugen 10,16 Millionen Euro, der Rückstand aus den bereits rechtskräftig entschiedenen Verfahren lag bei 24,30 Millionen Euro.

RH: Offene Planstellen besetzen

Zentral rät der Rechnungshof, die offenen Planstellen zu besetzen. Das Finanzministerium und das Amt für Betrugsbekämpfung sollten „unter anderem (…) den noch bestehenden Verbesserungs- und Entwicklungsbedarf im Bereich Finanzstrafsachen weiter verfolgen“, wie es heißt. Dazu seien die Datengrundlagen für eine gleichmäßige Verteilung der Fälle zu erheben, so der Rechnungshof. Grundlegendes Lob gab es von den Prüfern auch, nämlich dafür, dass die finanzstrafrechtlichen Angelegenheiten im Amt für Betrugsbekämpfung gebündelt wurden.

Ministerium will notwendige Stellen einfordern

Die Finanzstrafbehörde habe in den vergangenen Jahren „ausgezeichnete Arbeit“ geleistet, hielt das Finanzministerium in einer Stellungnahme fest. Im Zuge der Budgetverhandlungen werde man die notwendigen Stellen einfordern. „Eine rasche Nachbesetzung kann nur durch gezielte Personalaufnahmen und begleitendes Personalmarketing erfolgen“, so das Ressort.

Der Vorstand des Amtes für Betrugsbekämpfung, Alfred Hacker, teilte mit, dass die Kritikpunkte und Empfehlungen des RH ernstgenommen werden. „Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2017 bis 2021, und seither wurden wichtige Verbesserungen bereits umgesetzt“, wird Hacker zitiert.