RH-Kritik an Social-Media-Accounts von Regierungspolitikern

Der Rechnungshof (RH) kritisiert in einem Rohbericht die Social-Media-Aktivitäten mehrerer Regierungspolitiker auf Bundes- und Landesebene. Konkret geht es um eine oft mangelhafte Trennung zwischen Tätigkeit in der Regierung und der jeweiligen Partei. Sogar rechtliche Probleme könnten so entstehen, zitiert „profil“ (Onlineausgabe) den RH.

Geprüft wurden die Social-Media-Accounts von Vertretern aller fünf Parlamentsparteien, Kanzler Karl Nehammer (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ), Wiens Stadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) und Oberösterreichs Landesrat Manfred Haimbuchner (FPÖ).

„Vermischung (…) von Regierungs- und Parteiarbeit“

Bei Nehammer, Kogler, Doskozil und Wiederkehr hielt der RH laut „profil“ „kritisch fest“, dass die Accounts durch Mitarbeiter der Kabinette mitbetreut worden seien, obwohl sie laut Impressum von den Parteien oder von den Politikern selbst verwaltet würden.

Die Prüfer sehen darin eine „Vermischung der Sphären von Regierungs- und Parteiarbeit – indem Bedienstete der öffentlich-rechtlichen Körperschaften parteipolitische Social-Media-Accounts betreuten“.

Aus Sicht des RH stellt der öffentliche Ressourceneinsatz für diese Seiten nicht nur einen „Vorteil gegenüber Nichtregierungsmitgliedern“ dar, sondern könnte auch in rechtlicher Hinsicht „problematisch“ werden, heißt es in dem Bericht wörtlich. Konkret „könnte eine unzulässige Spende nach dem Parteiengesetz vorliegen“.

„Wechselnde Hüte“

„Wenn sich Bundeskanzler Karl Nehammer an seine 58.000 Follower auf Facebook wendet, hat er dabei wechselnde Hüte auf“, schrieb das „profil“. Einmal sei er „als ÖVP-Parteichef zu sehen, der mit dem Bauernbund nach Mariazell pilgert“, ein anderes Mal „inszeniert er sich als Bundeskanzler der Republik Österreich und streamt das Pressefoyer nach dem Ministerrat auf seiner Seite“.

Offizielle Pressefotos aus dem Bundeskanzleramt (BKA) wechselten „sich mit türkisen Parteisujets ab“. Eine derartige "Verquickung von Partei und Amt bei den Social-Media-Auftritten von Regierungspolitikern hält der Rechnungshof in dem bisher unveröffentlichten Rohbericht für „problematisch“.

Vizekanzleramt verweist auf Gutachten

Das Vizekanzleramt hob in einer Reaktion hervor, dass laut RH im Gegensatz zu allen anderen geprüften Parteien „nur im Falle der Social-Media-Accounts des Vizekanzlers klar ersichtlich“ sei, wer die Medieninhaberschaft innehabe, sowie eine „verbindliche, schriftliche Social-Media-Strategie“ vorliege. Von 13 Empfehlungen der Prüfer seien bereits acht erfüllt worden.

Betont wurde ferner, dass sämtliche Socia-Media-Aktivitäten auf Basis eines Gutachtens der Medienanwältin Maria Windhager erfolgt seien. Die Nutzung von Mehrfachfunktionen sei dann zulässig, wenn eine klare Trennung der Ressourcen anhand inhaltlicher Kriterien eingehalten werde.

Land Burgenland: „Eindeutig“ Account des Landes

Das Land Burgenland verwies in einer Stellungnahme darauf, dass es sich um einen Rohbericht handle und man bei der Bewertung des Impressums des Facebook-Auftrittes eine andere Rechtsansicht als der RH vertrete. Für das Land stehe fest, dass der Account „eindeutig“ dem Land bzw. Doskozil in seiner Funktion als Landeshauptmann zuzuordnen ist.

Zu politischen Accounts gebe es eine „klare und strikte Trennung“. Das sei dem RH auch bereits mitgeteilt worden. „Der Account entspricht allen Grundsätzen der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit“, wurde in einer Aussendung betont.

NEOS will mit anderen Parteien reden

NEOS gab an, den Bericht sehr ernst zu nehmen. Generalsekretär Douglas Hoyos lud Generalsekretäre bzw. Bundesgeschäftsführer der anderen Parteien ein, gemeinsam und rasch an einer klaren und transparenten Rechtslage zu arbeiten.

Büro von Haimbuchner: Trennung bereits erfolgt

Aus dem Büro von Haimbuchner hieß es, dass die Trennung der Accounts bereits erfolgt sei. „Die Accounts gehören der Partei und werden nicht von Mitarbeitern des Regierungsbüros bearbeitet“, so die Stellungnahme.