Gutachten: EU-Gentechnikpläne rechtswidrig

Ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten im Auftrag der deutschen Bundestagsfraktion der Grünen kommt zum Schluss, dass der Vorschlag der EU-Kommission, einen Großteil der Pflanzen, die durch die Neue Gentechnik (NGT) erzeugt wurden, normaler Züchtung gleichzusetzen und aus dem europäischen Gentechnikrecht auszunehmen, EU- und internationales Recht verletzt.

Laut den Gutachtern wären die Pläne unvereinbar mit dem im Lissabon-Vertrag festgeschriebenen Vorsorgeprinzip. Die EU habe sich darüber hinaus im „Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit“ zu einzelfallbezogenen Risikoprüfungen verpflichtet, bevor Genetisch Veränderte Organismen (GVO) angewendet werden dürfen.

Kritik von heimischen NGOs

In Österreich sehen sich ARGE Gentechnik-frei und Global 2000 dadurch in ihrer Meinung bestätigt. Der Vorschlag der EU-Kommission widerspreche den selbst auferlegten Regeln der EU und internationalen Verpflichtungen, kritisierte ARGE Gentechnik-frei.

Sollte die Kommission die Pläne durchsetzen wollen, müsse Österreich Rechtsmittel einlegen, so die NGO. Global 2000 appellierte an EU-Parlament und Regierung, „diesen Deregulierungsvorschlag zurückzuweisen“.