Asyl: Antragszahlen rückläufig – aber hoch

Im August wurden in Österreich laut dem seit heute vorliegenden offiziellen Zahlen 6.958 Asylanträge gestellt. Das ist der höchste Monatswert in diesem Jahr, gleichzeitig aber auch der höchste Rückgang zum Vergleichsmonat 2022, nämlich um 53 Prozent. Insgesamt ging in den ersten acht Monaten die Zahl der Anträge um 40 Prozent zurück.

Damit kommt man APA-Angaben zufolge auf 35.449 Ansuchen, das sind fast dreimal so viele Anträge wie im gesamten Vor-CoV-Jahr 2019. Der Unterschied ergibt sich daraus, dass in den vergangenen beiden Jahren viele Flüchtlinge Österreich eigentlich nur durchqueren wollten und beim Aufgriff zwar einen Antrag abgaben, aber sofort danach weiter in die eigentlichen Zielländer aufbrachen.

Das lässt sich aus der Zahl jener Verfahren ablesen, die weder zu positivem noch zu negativem Abschluss kommen. Das sind heuer gut 22.000. Das relativiert wiederum etwas die Pro-Kopf-Belastung der EU-Staaten, wo Österreich hinter Zypern auf Platz zwei liegt.

10.746 bekamen Asyl

Mit dem Vorliegen der August-Zahlen zeigt sich nach zwei Dritteln des Jahres nun jedenfalls ein klarer Trend: Die Anträge werden weniger, sind aber weiter auf hohem Niveau. Das relativiert sich allerdings dadurch, dass ein großer Teil der Antragssteller gleich in die eigentlichen Zielländer weiterreist.

Die größten Flüchtlingsgruppen bleiben heuer Syrer, Afghanen und Marokkaner, obwohl Letztere so gut wie keine Chance auf Asyl haben. Mittlerweile ebenfalls einen Antragsanteil im zweistelligen Prozentbereich haben Türken.

10.746 Personen bekamen in Österreich in den ersten zwei Dritteln des Jahres Asyl zugesprochen. Dazu kommen gut 5.200 mit subsidiärem Schutz und fast 1.200 mit berücksichtigungswürdigen Gründen zu einem Aufenthalt.

NEOS-Kritik an Qualität der Entscheidungen

Die Qualität der Entscheidungen im Asylverfahren erster Instanz hinterfragt unterdessen NEOS basierend auf einer Anfragebeantwortung durch das Innenministerium. So gab es 2021 über 8.000 und im Vorjahr mehr als 5.000 Fälle, in denen die Zweitinstanz die Entscheidung der Erstinstanz aufhob oder abänderte.

In beiden Jahren hatte rund die Hälfte der Korrekturen inhaltliche Gründe. Darunter fallen laut Innenministerium unsorgfältige Ermittlungen, Formalfehler und Interpretationsfehler.

Die Zahlen alleine ließen aber keine Aussage über die Qualität der Verfahren des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl zu, hieß es in der Anfragebeantwortung. Um bessere Werte zu erzielen, setzt das Innenministerium auf Fortbildung. Geht es nach NEOS-Asylsprecherin Stephanie Krisper könne man sehr viel kostbare Zeit und sehr viel kostbares Steuergeld einsparen, wenn weniger Fehler passierten und durch die zweite Instanz korrigiert werden müssten – „einmal ganz abgesehen davon, dass es bei derartigen Entscheidungen oft um Leib und Leben geht“.