Finger mit Mikroplastikpartikel
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Umsetzung in Etappen

Weitreichendes EU-Verbot für Mikroplastik

Der Verkauf von Mikroplastik in verschiedensten Bereichen wird in der Europäischen Union verboten. Neue Regeln der EU-Kommission untersagen in Zukunft den Verkauf von Mikroplastik als solchem. Aber auch Produkte, denen Mikroplastik zugesetzt wurde und die dieses bei der Verwendung freisetzen, müssen aus dem Handel verschwinden. Umgesetzt wird das Verbot dabei schrittweise.

Kunststoffe sind aus unsere Welt nicht mehr wegzudenken – wie auch die Kritik an der Plastikflut. Einen besonders schlechten Ruf hat – nicht zu Unrecht – Mikroplastik. In der EU soll den kleinen Kunststoffteilen nun der Riegel vorgeschoben werden – mit einem durchaus weitreichenden Verbot.

So wird der Verkauf von Mikroplastik als solchem ebenso untersagt wie von Produkten, denen Mikroplastik zugesetzt wurde und die dieses bei der Verwendung freisetzen. Das geht aus einer Mitteilung der Brüsseler Behörde vom Montag hervor. Betroffen ist zum Beispiel Granulatmaterial auf Sportanlagen. Aber auch Kosmetika wie Peelings oder Glitter müssen künftig ebenso wie Spielzeug oder Pflanzenschutz- und Düngemittel ohne Mikroplastik auskommen.

Peelinggel
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Bisher ist Mikroplastik zum Beispiel oft in Peelings zu finden

Kleine Teile als Problem

Mit dem Begriff Mikroplastik werden schwer abbaubare, synthetische Polymere mit Größe von weniger als fünf Millimetern bezeichnet. Polymere, deren Name sich aus den griechischen Wörtern für viel (polys) und Teil (meros) zusammensetzt, sind die Grundbausteine des Plastiks – und in ihrer kleinen Form besonders problematisch.

Mikro und Nano

Als Mikroplastik bezeichnet man kleine Kunststoffteilchen mit einem Durchmesser unter fünf Millimeter. Noch kleinere Partikel, in der Größe von eins bis zu maximal 1000 Nanometer, werden als Nanoplastik bezeichnet.

Mikroplastikpartikel werden zum einen bewusst produziert, zum anderen entstehen sie, wenn Plastik zerfällt.

Die Partikel reichern sich in Tieren, einschließlich Fischen und Schalentieren, an und können daher auch in Lebensmittel gelangen. Erst vergangenes Jahr konnten niederländische Forscher kleinste Plastikpartikel sogar im menschlichen Blut nachweisen – wenngleich deren gesundheitliche Folgen auf die Gesundheit noch nicht geklärt sind.

Freisetzung von 500.000 Tonnen verhindern

Schätzungen zufolge werden in der EU jährlich 42.000 Tonnen Mikroplastik freigesetzt, das Produkten absichtlich zugesetzt wird, so die Kommission. Die neuen Vorschriften sollen künftig die Freisetzung von insgesamt etwa 500.000 Tonnen Mikroplastik in die Umwelt verhindern.

Mit den neuen Regeln werde ein ernstes Problem für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen angegangen, hieß es am Montag von EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius. Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hatte ein solches Verbot empfohlen, weil Mikroplastik aus bestimmten Produkten unkontrolliert in die Umwelt gelange. EU-Staaten und Parlament stimmten dem Verbot bereits zu.

Aus für Glitter am 15. Oktober

Für manche Produkte gilt das Verbot fast ab sofort. Die Vorschriften treten am 15. Oktober in Kraft. Zu diesem Termin müssen Mikroperlen und loser Glitter aus den Regalen verschwinden. In anderen Fällen soll das Verkaufsverbot erst im Laufe der kommenden Jahre in Kraft treten.

Die größte Quelle für die Freisetzung von zugesetztem Mikroplastik ist laut Kommission das Granulat auf Kunstrasenplätzen und anderen Sportanlagen. Für diesen Bereich gelten allerdings auch längere Übergangszeiten. Das Verbot soll hier nach acht Jahren in Kraft treten – „um den Besitzern und Betreibern von Sportplätzen die Zeit zu geben, auf Alternativen umzusteigen“, so die Kommission. Auch bei anderen Produkten, bei denen die Umstellung besonders schwierig ist, bekommen die Hersteller bis zu zwölf Jahre Zeit, um das Mikroplastik zu ersetzen.

Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden oder bei der Verwendung kein Mikroplastik freisetzen, sind den Angaben nach vom Verkaufsverbot ausgenommen. Ihre Hersteller müssten jedoch Anweisungen zur Verwendung und Entsorgung des Produkts geben, um Freisetzungen von Mikroplastik zu vermeiden. Auch für Arzneien sowie Lebens- und Futtermittel gibt es bestimmte Ausnahmen.