AK spricht sich für strenges Lieferkettengesetz aus

In der EU wird gerade über Details zu einem geplanten Lieferkettengesetz verhandelt, das aus Sicht der Arbeiterkammer (AK) eine Win-Win-Situation für Europa und den globalen Süden erzeugen kann.

Die Arbeitnehmervertreter sprechen sich dabei für eine strengere Ausformung aus, wie sie auch das EU-Parlament in den Gesprächen mit EU-Kommission und Mitgliedsstaaten vertritt. Das sei für Arbeitnehmende, Umwelt und Klima das Beste, so Sarah Bruckner von der AK Wien heute.

WKO warnt vor „Abwälzen“ auf Unternehmen

Die WKO warnte vor einem „Abwälzen von staatlichen Hoheitsaufgaben auf die Unternehmen“. Das dürfe „nicht zum Bumerang für den Wirtschaftsstandort Europa werden“. Es brauche eine „praxistaugliche Lösung mit Augenmaß“. „Aktuell lässt die Ausgestaltung noch zu viele Fragen offen“, so WKÖ-Rechtsexpertin Rosemarie Schön.

Auch die IV ließ in einer Aussendung wissen, dass man die Intention, verantwortungsvolles und nachhaltiges Verhalten zu fördern, unterstütze. Aber: „Gut gemeint ist nicht auch unbedingt gut gemacht, die aktuelle geplante Ausgestaltung bürdet Unternehmerinnen und Unternehmer in Österreich und Europa unerfüllbare Informationslasten auf und droht zukünftig zu einem Bürokratiemonster zu werden.“ Die IV ist gegen die strenge Auslegung, die die AK fordert.

Das EU-Lieferkettengesetz („Corporate Sustainability Due Diligence Directive“) will Menschenrechte und Umweltschutz entlang globaler Lieferketten stärken und Unternehmen in die Pflicht nehmen. Ein Ergebnis der Trilogverhandlungen soll vor der EU-Wahl kommenden Juni erzielt werden.

AK will Gültigkeit für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern

Arbeitnehmende im Globalen Süden sollen profitieren, schließlich aber auch die Wirtschaft in Europa, zeigt eine von der AK Wien bei der Fachhochschule des BFI Wien beauftragte Studie. Darin heißt es: „Je stärker das EU-Lieferkettengesetz ausgestaltet ist, desto eher führt es zu Wohlstandsgewinnen im Globalen Süden und zu besseren Arbeitsbedingungen.“

Das Europaparlament und die Arbeiterkammer wollen, dass das Gesetz für Unternehmen ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und 40 Millionen Euro Nettojahresumsatz gilt. Die Kommission steht für einen Geltungsbereich ab 500 Mitarbeitern und 150 Millionen Euro Umsatz.

Nur in Risikosektoren – Landwirtschaft, Rohstoffsektor und Textilbranche – solle das Gesetz für Unternehmen jener Größe gelten, wie es das Parlament generell fordert.