Neuer Justiz-Praxisleitfaden für Gewalt- und Sexualdelikte

Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bekommen einen Praxisleitfaden für den Umgang mit Gewalt- und Sexualdelikten. Darin enthalten seien etwa Checklisten für Fallbearbeitungen sowie Anleitungen für ein möglichst opferschutzorientiertes Vorgehen, teilte das Justizministerium in einer Aussendung mit.

Präsentiert wurde der im Rahmen eines Projekts zur opferschutzorientierten Täterarbeit in der Justiz erstellte Leitfaden gestern bei einem Dialog zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Gewalt- und Opferschutzeinrichtungen, der Staatsanwaltschaften, der Gerichte, des Bundeskriminalamts, des Vereins Neustart und der Rechtsanwaltschaft zum Thema „Gewalt im sozialen Nahraum“.

Durch das Durchspielen von realen Praxisfällen und Diskussionen sollten dabei Abläufe und Schnittstellen verbessert werden. Als Ziel soll der gesamte „Weg“ von Anzeige bis Beendigung eines Gerichtsverfahrens effektiv und möglichst opferorientiert bzw. -schonend gestaltet werden.

„Wir müssen Gewalt gegen Frauen und Femizide wirksam bekämpfen“, meinte Justizministerin Alma Zadic (Grüne). „Deswegen ist ein strukturierter Erfahrungsaustausch zwischen der Justiz, der Polizei und Opferschutzeinrichtungen von enormer Bedeutung.“