Frau steht vor leerer Leinwand
AP/Ritzau Scanpix/Henning Bagger
Dänemark

Leere-Bilder-Künstler beruft gegen Urteil

Die Geschichte erinnert ein wenig an Till Eulenspiegel: Jener dänische Künstler, der einem Museum als Auftragswerk nur leere Bilderrahmen ablieferte und damit für Aufsehen sorgte, geht nun in die Gegenoffensive. Der Künstler legte Berufung gegen ein Gerichtsurteil ein, das ihn zur Rückerstattung von umgerechnet rund 66.000 Euro verpflichtet.

Ein Gericht in Kopenhagen hatte am Montag letzter Woche den Künstler Jens Haaning zur Rückerstattung an das Kunstmuseum Aalborg in Höhe von 492.549 Kronen (rund 66.000 Euro) verurteilt. Haaning hatte zuvor Geld, das ihm das Museum zur Schaffung eines Kunstwerks mit echten Banknoten gegeben hatte, in die eigene Tasche gesteckt und eben nur leere Bilderrahmen abgeliefert.

Haaning hätte eines seiner früheren Werke nachbilden sollen, für das er den Jahreslohn in Dänemark und Österreich in Kronen und Euro in Geldscheinen auf zwei Leinwände geklebt hatte. Als Museumsmitarbeiter die Transportbehälter öffneten, stellten sie jedoch fest, dass die Rahmen leer waren. Zugleich hatte Haaning sein Werk in „Nimm das Geld und verschwinde“ umbenannt.

Trotzdem ausgestellt

Anfangs habe er laut gelacht, als er die beiden leeren Leinwände und den Titel gesehen habe, sagte Museumsdirektor Lasse Andersson letzte Woche der Nachrichtenagentur AFP. Dennoch habe er damals beschlossen, die Werke ohne Inhalt zu zeigen. Schließlich hätten sie einen „humoristischen Ansatz“ gezeigt und seien „eine Reflexion“ darüber gewesen, „wie wir Arbeit wertschätzen“. Zugleich sagte Andersson jedoch, dass das Museum Haaning klagen werde, sollte er das Geld nicht zurückzahlen.

Haaning: Kunstwerk geschaffen

Der Künstler machte bereits damals klar, dass er die Rückzahlung ablehnt. Dem Sender TV2 Nord gegenüber argumentierte er unter anderem damit, dass das Museum durch die PR mit den leeren Bildern „viel, viel mehr“ Geld eingenommen als investiert habe. Außerdem beharrte er darauf, mit den leeren Bildern ein Kunstwerk geschaffen zu haben.

Zusätzlich zu dem Geld für die Bilder, das er in Euro und Kronen erhielt, bekam er vom Museum 25.000 dänische Kronen (rund 3.400 Euro) für seine Arbeit bezahlt. Das Gericht befand in seinem Urteil, dass Hanning 40.000 Kronen vom Gesamtbetrag behalten kann, da die Ausstellung – von September 2021 bis Jänner 2022 – mit den leeren Bilderrahmen stattfand. Das Gericht verwies auf den Vertrag, der vorsah, dass der Künstler das in den Kunstwerken verarbeitete Geld anschließend zurückgibt.