Richterin lehnt Trump-Antrag auf Rückzug aus Verfahren ab

In den USA hat eine Richterin ihren in einem Befangenheitsantrag des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump geforderten Rücktritt abgelehnt.

In ihrer Stellungnahme von gestern (Ortszeit) schrieb die US-Bezirksrichterin im US-Staat Washington, Tanya Chutkan, dass ihre früheren Äußerungen bei der Verurteilung von Personen, die sich wegen der Stürmung des US-Kapitols verantworten mussten, nicht dazu führten, dass sie sich von dem Fall gänzlich zurückziehen müsse.

„Die Äußerungen zeugen sicherlich nicht von einem tiefsitzenden Vorurteil, das ein faires Urteil unmöglich machen würde“, so Chutkan. Trumps Anwälte führten Chutkans Äußerungen bei zwei mit dem Fall verbundenen Anhörungen als Beweis dafür an, dass sie bereits Schlüsse über Trumps strafrechtliche Verantwortung gezogen habe und nicht neutral sein könne. In einer Anhörung sagte Chutkan, die Randalierer seien durch „blinde Loyalität gegenüber einer Person motiviert, die übrigens bis heute frei ist“.

Die US-Bezirksrichterin leitet das Verfahren, in dem Trump vorgeworfen wird, versucht zu haben, seine Niederlage bei der Präsidentschaftswahl 2020 zu kippen. Die Anklage wirft Trump vor, sich mit sechs anderen Personen verschworen zu haben, um das Ergebnis der Präsidentschaftswahl 2020 zu manipulieren.

Trump habe wider besseres Wissen behauptet, die Wahl sei gefälscht worden. Er habe diesen unbewiesenen Vorwurf wiederholt, um eine Stimmung des Misstrauens und der Wut im ganzen Land zu provozieren und das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Ablauf der Wahl zu untergraben. Der Ex-Präsident hat die Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Sturm auf das Kapitol zurückgewiesen.