Israels Höchstgericht berät über Amtsenthebungsgesetz

Israels Oberster Gerichtshof ist erneut zusammengekommen, um sich mit Petitionen gegen ein Gesetz zu befassen, das die Amtsenthebung eines Ministerpräsidenten erschwert. An den Beratungen in Jerusalem heute nahmen neben der obersten Richterin Esther Chajut zehn weitere Richter und Richterinnen teil. Es war nicht bekannt, ob heute eine Entscheidung fallen wird.

Israels Parlament hatte die Gesetzesänderung im März verabschiedet. Laut dieser wäre eine Amtsenthebung nur wegen psychischer oder anderer gesundheitlicher Gründe möglich.

Außerdem ist dafür eine Mehrheit von 75 Prozent der Regierung und von mindestens 80 der 120 Abgeordneten notwendig. So soll eine Einflussnahme des Obersten Gerichtshofs oder der Generalstaatsanwaltschaft verhindert werden.

Richterin: Gesetz zu Netanjahus Nutzen

Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara hatte die Aufhebung des Gesetzes gefordert, weil es persönlich auf den Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu zugeschnitten sei. Netanjahu ist aktuell wegen Betrugs, Untreue und Bestechlichkeit angeklagt.

Nach einer ersten Beratung Anfang August hatte das Gericht eine Erklärung darüber gefordert, warum die Gesetzesänderung nicht erst nach der nächsten Parlamentswahl in Kraft treten sollte. Die oberste Richterin Chajut sagte damals während der Anhörung, es sei „klar“, dass das Gesetz zu Netanjahus Nutzen verabschiedet wurde.

Es wird davon ausgegangen, dass sich der Regierungschef mit dem Gesetz dagegen absichern will, wegen eines möglichen Interessenkonflikts des Amtes enthoben zu werden.