Betriebsversammlungen nach Kündigung von Journalisten-KV

Die Journalist:innengewerkschaft in der GPA kündigt flächendeckende Betriebsversammlungen in ganz Österreich an. Der Schritt erfolgt als Reaktion auf die Aufkündigung des Kollektivvertrags für Journalistinnen und Journalisten zum Jahresende 2023 durch den Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ).

Als Ziel dieser ersten Maßnahme wird in einer Aussendung die „umgehende Rücknahme der Kündigung“ angeführt.

Die Betriebsversammlungen sollen in allen Medienunternehmen, in denen der Kollektivvertrag für Journalistinnen und Journalisten bei Tages- und Wochenzeitungen gilt, durchgeführt werden. Das wurde heute bei einer bundesweiten Betriebsrätekonferenz beschlossen.

„Respektvoller Umgang“ gefordert

„Wir fordern den VÖZ auf, zu sozialpartnerschaftlicher Verlässlichkeit und respektvollem Umgang mit seinen Beschäftigten zurückzukehren. Wir standen und stehen für Verhandlungen zur Verfügung, erpressen lassen wir uns aber jedenfalls nicht“, wurde Eike-Clemens Kullmann, Vorsitzender der Journalist:innengewerkschaft in der GPA, zitiert.

Barbara Teiber, Vorsitzende der GPA, appellierte an die Beschäftigten in der Branche, „sich für Rechte und die eigenen Interessen kraftvoll und unerschrocken einzusetzen“.

Der VÖZ hatte den Kollektivvertrag zum Jahresende 2023 gekündigt. Der Gewerkschaft GPA bot der Verlegerverband an, die Laufzeit bis Mitte 2024 zu verlängern, um Verhandlungen zu einer Neugestaltung zu ermöglichen. Als Begründung wurden die derzeitigen ökonomischen und technologischen Herausforderungen angeführt.

VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger empfindet die Entscheidung der Betriebsrätekonferenz als „fehl am Platz“: Das Angebot, den Journalistenkollektivvertrag vollumfänglich bis 30. Juni 2024 zu verlängern und währenddessen ernsthaft über eine „längst notwendige Neugestaltung“ zu verhandeln, bleibe weiterhin aufrecht.