Leitung der Generalprokuratur „derzeit unbesetzt“

Eine der höchsten Justizfunktionen des Landes ist „derzeit unbesetzt“. Der Leiter der Generalprokuratur, Franz Plöchl, ist Ende August mit Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren in Pension gegangen.

Der Posten wurde von März bis Ende April ausgeschrieben, besetzt wurde er laut Website der Justiz noch nicht. Dort heißt es lediglich, dass die Leitung „derzeit unbesetzt“ sei.

Die Leitung der Generalprokuratur ist eine der höchsten Justizfunktionen. Die Amtsperioden des Generalprokurators bzw. der Generalprokuratorin und des bzw. der Vorsitzenden des Weisungsrates sind zeitlich nicht befristet – allerdings gilt eine Altersgrenze von 65 Jahren.

„Rechtswahrerin“ vertritt Republik

Die beim Obersten Gerichtshof angesiedelte staatsanwaltschaftliche Behörde versteht sich als „Rechtswahrerin“, zu ihren Aufgaben zählt etwa, die Republik Österreich vor Gericht zu vertreten und durch Rechtsmittel wie Nichtigkeitsbeschwerden über die „richtige Anwendung des Gesetzes“ zu wachen.

Im Gegensatz zu den Staatsanwaltschaften und Oberstaatsanwaltschaften steht die Generalprokuratur außerhalb der Weisungshierarchie (Justizministerin – Oberstaatsanwalt – Staatsanwalt). Gemäß Gesetz ist die Generalprokuratur allerdings dem Minister bzw. der Ministerin für Justiz unmittelbar untergeordnet und weisungsgebunden.

Auch Weisungsrat ohne Spitze

Dass der ranghohe Posten unbesetzt ist, zieht weitere Kreise. Denn der Leiter bzw. die Leiterin der Generalprokuratur steht seit 2016 dem Weisungsrat vor. In Fällen, in denen der Justizminister bzw. die Justizministerin eine Weisung an die Staatsanwaltschaften erteilen möchte, und bei Fällen von besonderem öffentlichem Interesse wird der Weisungsrat beigezogen.

Das Gremium berät zwar den Ressortchef bzw. die Ressortchefin, die Äußerungen der Fachleute sind allerdings nicht bindend. Der Minister bzw. die Ministerin trifft am Ende die Entscheidung. Der Generalprokurator bzw. die -prokuratorin hat vier Erste Generalanwältinnen und Generalanwälte als Stellvertreter.