Gesetz für globale Mindestbesteuerung in Begutachtung

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) hat heute die gesetzliche Regelung zur nationalen Umsetzung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung mit einem einheitlichen Steuersatz von 15 Prozent in Begutachtung geschickt. In Kraft treten soll die neue Regelung mit 1.1.2024.

Das zusätzliche Steueraufkommen für Österreich soll „konservativ geschätzt“ 100 Millionen Euro pro Jahr betragen, sagte der zuständige Sektionschef im Finanzministerium, Gunter Mayr, in einem Pressegespräch. 138 Staaten hätten sich auf eine faire Aufteilung von Besteuerungsrechten und auf eine globale effektive Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen mit einem einheitlichen Steuersatz von 15 Prozent geeinigt, erklärte Brunner.

Es sei eine Frage der Gerechtigkeit, „dass Digitalgiganten auch in Europa korrekt ihre Steuern auch zahlen“. Österreich habe deshalb bereits 2020 mit der Einführung der Digitalsteuer als eines der ersten Länder einen nationalen Schritt für mehr Fairness zwischen der analogen und der digitalen Wirtschaft gesetzt.