FMSG rüttelt nicht an Vergabekriterien für Wohnkredite

Bei seiner gestrigen Sitzung hat das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) die Entwicklungen bei den Wohnbaufinanzierungen zwar diskutiert, jedoch keine Änderungen bei der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) empfohlen. Im Vorfeld hatten sich zahlreiche Bankenchefs sowie Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) für weitere Lockerungen bei den seit dem Vorjahr geltenden verschärften Regeln für die Vergabe von Wohnbaukrediten ausgesprochen.

Seit der strengeren Auslegung der KIM-Verordnung dürfen Wohnbaukredite nicht mehr länger als 35 Jahre laufen, der Eigenmittelanteil muss mindestens 20 Prozent betragen, die Rückzahlungsrate darf maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens ausmachen. Im Februar 2023 wurden die Regelungen für die Zwischenfinanzierung etwas gelockert.

Anteil der variabel verzinsten Kredite wieder gestiegen

„Die neu vergebenen Wohnimmobilienkredite in Österreich zeichnen sich nach wie vor durch einen hohen und wieder gestiegenen Anteil an variabel verzinsten Krediten aus, obwohl fixe Zinsen für Wohnimmobilienkredite derzeit günstiger sind als variable Zinsen“, so das FMSG.

Die Standards bei der Kreditvergabe hätten sich dennoch im ersten Halbjahr 2023 verbessert. Mehr als die Hälfte der Institute würde die Ausnahmekontingente zu weniger als 50 Prozent ausnützen.

Systemische Risiken diskutiert

Auch die systemischen Risiken der Wohnkreditvergabe seien im Gremium diskutiert worden. „Zwar wirkt die geringere Neukreditvergabe dämpfend auf das erhöhte systemische Risiko, dieser Effekt wird allerdings durch andere Entwicklungen, wie den Rückgang der Immobilienpreise, den Anstieg der Zinsen und die schlechtere Entwicklung der Einkommen mehr als kompensiert“, hieß es.