Reform von Ehrenzeichengesetz nimmt nächste Hürde

Die Reform des Ehrenzeichengesetzes hat heute mit breiter Mehrheit den Verfassungsausschuss passiert. Künftig ist die Aberkennung einer Auszeichnung nach dem Tod des Geehrten etwa bei Personen mit NS-Vergangenheit möglich. Anlassfall ist Hans Globke, Mitverfasser der nationalsozialistischen Rassengesetze, der 1956 den zweithöchsten Orden der Republik erhielt.

Bereits im Juni hatten Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) die Reform des Ehrenzeichengesetzes präsentiert. Die Begutachtung lief bis 17. Juli. Nun gab der Verfassungsausschuss laut Parlamentskorrespondenz mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS grünes Licht. Das Gesetz soll am 1. Jänner 2024 in Kraft treten.

Nicht nur Ehrenzeichen der Republik umfasst

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen es jenem Organ, das das Ehrenzeichen verliehen hat, also in der Regel dem Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin, ausdrücklich festzustellen, dass die Voraussetzungen für eine Aberkennung der Auszeichnung gegeben sind.

Wer künftig ein Ehrenzeichen unbefugt trägt oder der Aufforderung zur Zurückstellung einer Auszeichnung nicht nachkommt, dem droht eine Verwaltungsstrafe.

Umfasst von der Regelung sind nicht nur Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich und das Bundesehrenzeichen, sondern auch das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst und das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst. Außerdem wird das Militärauszeichnungsgesetz entsprechend angepasst.