Grundsatzeinigung bei Finanzausgleich

Bund und Länder haben heute in Wien bei den Verhandlungen zum Finanzausgleich (FAG) eine Grundsatzeinigung getroffen. Demnach wird der Bund den Ländern 2,4 Mrd. Euro „frisches Geld“ pro Jahr zur Verfügung stellen, gaben Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) sowie die Verhandler in einem kurzfristig einberufenen Pressestatement am Abend im Finanzministerium bekannt. Konkrete Details wurden noch keine genannt.

Geeinigt hat man sich auch auf den „Zukunftsfonds“, der mit 1,1 Mrd. Euro dotiert wird, über den u. a. Mittel für den Kinderbetreuungsbereich bereitgestellt werden sollen.

Brunner: „Wichtiger Schritt für weitere Verhandlungen“

Finanzminister Brunner sah in dieser Grundsatzeinigung einen „sehr wichtigen Schritt für die weiteren Verhandlungen“. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) erklärte, mit dieser Einigung sei der Grundstein gelegt, auch in Sachen Gesundheitsreform. Auch die Finanzierung der Pflege für die nächsten fünf Jahre sei damit sichergestellt.

Mit dem Finanzausgleich wird geregelt, zu welchen Teilen die Steuern an Bund, Länder und Gemeinden verteilt werden. Wie viel Geld verteilt wird, hängt von den jährlichen Steuereinnahmen ab. Im Vorjahr lagen die gemeinschaftlichen Bundesabgaben bei rund 93,3 Milliarden.

Neuregelung nach Pandemie überfällig

Mit dem FAG verbunden sind Regelungen zur Finanzierung so unterschiedlicher Materien wie Kinderbetreuung, Wohnbauförderung, Pflege und Abfallwasserwirtschaft. Eigentlich wäre der zuletzt 2016 verhandelte Finanzausgleich schon vor zwei Jahren neu zu verhandeln gewesen, doch hat man sich angesichts der Pandemie zu einer Verlängerung der alten Modalitäten verständigt.