Verbund-Preiserhöhung auch in zweiter Instanz unzulässig

Eine Preisänderungsklausel, über die der Verbund im Mai 2022 eine Preiserhöhung vollzogen hat, ist unzulässig. Diese Entscheidung des Handelsgerichts Wien bestätigte nun das Wiener Oberlandesgericht (OLG).

Durch die Unzulässigkeit der Klausel fällt die Rechtsgrundlage für die verrechneten erhöhten Tarife weg. Die entsprechenden Erhöhungsbeträge müssen nach Ansicht des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) zurückerstattet werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Verbund kündigte an, Revision zu erheben.

Rauch: Erwarte Rückzahlung an Konsumenten

„Im Mai 2022 wurden rund 400.000 Stromkund:innen der Verbund AG über Preiserhöhungen informiert“, so Konsumentenschutzminister Johannes Rauch (Grüne) in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

„Betroffene Verbraucher:innen haben sich daraufhin zu Recht beklagt, obwohl die Verbund AG ‚Strom zu 100 Prozent aus österreichischer Wasserkraft‘ bewirbt und das Unternehmen auch tatsächlich große Strommengen aus Wasserkraft selbst erzeugt, seine Preise aber von einem Börsenindex abhängig macht.“ Das sei unsachlich.

Das nun verhängte Urteil des OLG sei ein Sieg für den Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten. „Sobald das Urteil rechtskräftig ist, erwarte ich vom Verbund eine Rückzahlung an die Konsument:innen“, so Rauch.

Verbund kündigt Revision beim OGH an

Der Verbund kündigte in einer ersten Reaktion auf das Urteil an, „fristgerecht Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) zu erheben“. Das Ziel sei, „beim Gesetzgeber klare Festlegungen für Preisänderungen zu erwirken, um so für Rechtssicherheit für Anbieter und Endverbraucher gleichermaßen zu sorgen“.

Auch TIWAG prüft

Auch die Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) prüft das Urteil. Die TIWAG will analysieren, ob sich aus der Entscheidung neue rechtliche Rückschlüsse auf die Strompreiserhöhung der TIWAG ergeben.

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