Gesetz fertig: Amtsgeheimnis soll abgeschafft werden

Nach jahrelangem Ringen steht die Reform des Amtsgeheimnisses: Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) präsentierten heute in einer Pressekonferenz das neue Informationsfreiheitsgesetz.

Dieses soll ab 2025 dafür sorgen, dass Bund, Länder und Gemeinden Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantworten und ihnen Informationen erteilen müssen. Für die Umsetzung der Pläne ist eine Zweidrittelmehrheit nötig.

Die Abschaffung des Amtsgeheimnisses ist vor allem ein Leuchtturmprojekt der Grünen – die Umsetzung stellte sich freilich als zäh heraus. Die Grünen machten dafür wiederholt Länder und Gemeinden verantwortlich, die „auf der Bremse stehen“. Diese fürchten einen enormen Aufwand für die Verwaltung.

Auch kleine Gemeinden umfasst

Edtstadler hatte am Dienstag im Verfassungsausschuss gesagt, dass auch kleine Gemeinden von der Informationsfreiheit umfasst sein würden. Bis zu einer gewissen Einwohnerzahl sollen kleine Gemeinden aufgrund des erheblichen Verwaltungsaufwands aber von der „proaktiven“ Veröffentlichungspflicht gesetzlich ausgenommen werden, so die Ministerin.

Jede Bürgerin und jeder Bürger werde allerdings Fragen stellen und jede Gemeinde Auskunft geben können. Durch eine Legisvakanz (also ein nicht unmittelbares Inkrafttreten des Gesetzes) und durch Fortbildungen sollen sich Behörden auf die neuen Regeln mit einer Vorlaufzeit einstellen können. Die Datenschutzbehörde soll unterstützend tätig sein.