Pensionsaliquotierung: PVÖ und AK rufen zu Klage auf

Arbeiterkammer (AK) und Pensionistenverband (PVÖ) haben heute Betroffene der mittlerweile ausgesetzten Pensionsaliquotierung aufgerufen, den Klagsweg zu beschreiten. Denn nur so sei sichergestellt, dass sie von einer etwaigen Aufhebung der Regelung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) profitieren. Gleichzeitig appellierten sie an das Höchstgericht und die Regierung, diese „unsachliche“ Regelung aus dem Gesetzesbestand zu entfernen.

Pensionsanpassung vom Antrittsmonat abhängig

Die Pensionsaliquotierung bedeutet, dass es vom Antrittsmonat abhängt, wie hoch die Anpassung im ersten (vollen) Pensionsjahr ausfällt. Je später im Jahr man den Ruhestand antritt, umso geringer wird die Erhöhung. Für Pensionsantritte ab November gibt es im Folgejahr also keine Aufwertung mehr. Das wirkt sich auf das gesamte weitere Leben aus und kann über zwanzig Jahre gerechnet rund 20.000 Euro Unterschied ausmachen.

Derzeit ist die Aliquotierung für zwei Jahre ausgesetzt, jedoch sind jene betroffen, die im Jahr 2022 in Pension gegangen sind. Laut AK und PVÖ handelt es sich dabei um rund 100.000 Personen. Mit der „unsachlichen Kürzung“ konfrontiert seien rund 90 Prozent dieser Pensionsantritte.

Gegen „Kalenderroulette“ einschreiten

„Es geht uns darum, gegen das Kalenderroulette einzuschreiten“, erklärte der Präsident des Pensionistenverbandes, Peter Kostelka (SPÖ). Es dürfe nicht sein, dass die Pensionshöhe von biologischen oder bürokratischen Zufällen abhängig ist.

Das Problem sei aber, dass, selbst wenn der VfGH das Gesetz als verfassungswidrig aufhebt, es nicht automatisch zu einer Korrektur der Pensionsanpassungen komme. Dafür müssten alle Betroffenen den Klagsweg beschreiten und mittels Parteianträgen einzeln vor den VfGH ziehen.