Schadenersatzklage gegen Ex-König Juan Carlos abgewiesen

Ein Londoner Gericht hat die Schadenersatzklage einer Ex-Geliebten gegen den früheren spanischen König Juan Carlos I. abgewiesen. Richterin Rowena Collins Rice urteilte heute, der High Court sei für die Zivilklage von Corinna zu Sayn-Wittgenstein-Sayn nicht zuständig.

Die in England lebende Geschäftsfrau hatte von dem Ex-Monarchen eine Entschädigung in Höhe von mehr als 126 Millionen Pfund (gut 145 Mio. Euro) wegen Nötigung und Belästigung verlangt.

Die in Deutschland geborene Corinna zu Sayn-Wittgenstein-Sayn warf dem 85-jährigen Juan Carlos vor, sie nach dem Ende ihrer Liebesbeziehung ausspioniert und drangsaliert zu haben. Nach ihren Angaben nötigte Juan Carlos sie unter anderem, Geschenke im Gesamtwert von 65 Millionen Euro zurückzugeben. Der einstige König wies die Vorwürfe kategorisch zurück.

London erklärt sich nicht zuständig

Collins Rice legte nun in ihrem Urteil dar, warum die englische Justiz für die Klage gegen „einen im Ausland lebenden Beklagten“ nicht zuständig sei. Die Klägerin habe etwa nicht hinreichend nachgewiesen, dass die von ihr geschilderte Belästigung „in England stattgefunden hat“.

Juan Carlos begrüßte die Entscheidung, die „erwartungsgemäß“ seine Unschuld bestätigt habe. Nun seien auch wieder „öffentliche Auftritte“ des Monarchen möglich, erklärten seine Sprecher.

Klägerin „zutiefst enttäuscht“

Zu Sayn-Wittgenstein-Sayn äußerte sich „zutiefst enttäuscht“. Es sei „entmutigend“, dass „Opfer von Belästigungen in unserem Rechtssystem oft Schwierigkeiten haben, sich Gerechtigkeit zu verschaffen“.

Die Einschüchterung und Belästigung durch den früheren Monarchen dauere bis heute an, auch ihre Kinder seien betroffen, erklärte die Geschäftsfrau. Juan Carlos habe in dem Streit „sein ganzes Waffenarsenal eingesetzt“; die Reichweite seiner Macht sei „immens“.

Der Klage zufolge hatten Juan Carlos und zu Sayn-Wittgenstein-Sayn zwischen 2004 und 2009 eine „romantische Beziehung“ unterhalten. Nach deren Ende habe der verheiratete König seine Ex-Geliebte mit Drohungen, Einbrüchen in ihr Haus und Überwachungsmaßnahmen belästigt. Nach Angaben der 59-Jährigen begannen die Belästigungen im Jahr 2012; 2020 reichte sie Klage ein.