NÖ: VfGH kippt Hauptwohnsitzregel bei Pflege

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Bedingung eines Hauptwohnsitzes für die Übernahme der Kosten stationärer Pflege durch das Land Niederösterreich als verfassungswidrig eingestuft. Das Niederösterreichische Sozialhilfegesetz verstoße damit gegen den Gleichheitsgrundsatz.

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