Staaten zu Glyphosat weiter uneinig

Vor der für morgen geplanten Abstimmung über eine weitere Zulassung von Glyphosat haben mehrere EU-Mitgliedsstaaten Zweifel geäußert.

Insbesondere Frankreich drängt nach Regierungsangaben weiter auf Änderungen an dem Vorschlag der EU-Kommission, das Mittel für die nächsten zehn Jahre zu erlauben. Damit ist unklar, ob im zuständigen Expertengremium der EU-Staaten eine Mehrheit für die Zulassung zustande kommt.

Frankreich setze sich „mit aller Kraft“ dafür ein, noch Änderungen an dem Text zu erreichen, erklärte Regierungssprecher Olivier Veran. Nach Ansicht der Regierung in Paris solle Glyphosat verboten werden, sobald eine Alternative auf dem Markt ist.

Österreich und Luxemburg kündigten bereits an, gegen die erneute Zulassung zu stimmen. Belgien und die Niederlande wollen sich enthalten. Auch Deutschland, wo sich die Regierung nicht auf eine gemeinsame Position einigen konnte, dürfte sich enthalten oder dagegen stimmen. Die meisten anderen Mitgliedsstaaten wollen hingegen für den Vorschlag stimmen.

Frankreich als entscheidende Stimme

Damit hängt es wohl an Frankreich, ob im Expertengremium eine Mehrheit für den Vorschlag zustande kommt. Noch ist offen, ob sich das Land enthalten oder doch noch für den Vorschlag stimmen will. Für die Zustimmung wird eine qualifizierte Mehrheit benötigt, bei der die Stimmen bevölkerungsstarker Mitgliedsstaaten stärker ins Gewicht fallen.

Gibt es keine solche qualifizierte Mehrheit, wird die Entscheidung über die Glyphosatzulassung verschoben. Ende November tagt dann ein Berufungsgremium der EU-Staaten. Kommt dann noch immer keine Mehrheit zustande, kann sich die Kommission über die Einwände der Mitgliedsländer hinwegsetzen und im Alleingang entscheiden.

Die EU-Kommission hatte eine weitere Zulassung von Glyphosat für zehn Jahre vorgeschlagen. Der Einsatz soll jedoch an Bedingungen geknüpft sein, unter anderem sollen Landwirte mindestens fünf Meter breite Pufferstreifen einhalten. Die Mitgliedsstaaten sollen zudem die Menge und die Häufigkeit für den Einsatz des Pestizids beschränken können.