Kinderschutz: Justizausschuss einstimmig für schärfere Strafen

Ein Teil des „Kinderschutzpakets“ der Regierung hat einstimmig den Justizausschuss im Nationalrat passiert. Alle Fraktionen stimmten gestern für verschärfte Strafbestimmungen zu „bildlichem sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterial“ oder ebensolchen Darstellungen minderjähriger Personen.

Die vorgeschlagenen Änderungen im Strafgesetzbuch umfassen neben der Neubezeichnung des Tatbestands (statt „pornografische Darstellungen Minderjähriger“) eine Erhöhung der Strafrahmen.

Bis zu zehn Jahre Haft für Weitergabe von Missbrauchsbildern

Differenziert wird zum Kindesmissbrauchsmaterial beim Ausmaß der Strafrahmen zwischen Besitz bzw. wissentlichem Zugriff im Internet gegenüber einer Herstellung und Weitergabe solcher Materialien. Bei Letzterem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

Im Fall des Besitzes von „vielen“ Abbildungen oder bildlichen Darstellungen Minderjähriger ist ein Strafrahmen bis zu drei Jahren vorgesehen. In jenen, in denen es sich dabei auch oder ausschließlich um viele Abbildungen oder Darstellungen einer unmündigen Person handelt, bis zu fünf Jahren.

„Kein Kind darf Opfer werden“, betonte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) im Ausschuss. Der Schutz von Kindern vor Missbrauch und Gewalt habe für alle oberste Priorität. Anträge der SPÖ und der FPÖ für erweiterte Maßnahmen zum Kinderschutz wurden laut Parlamentskorrespondenz mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.