RH sieht Handlungsbedarf bei Pensionssystem

Der Rechnungshof (RH) sieht umfassenden Handlungsbedarf zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit des Pensionssystems.

Keine klare Linie gebe es bei Eingriffen in das Pensionssystem, beim Umgang mit dem Pensionsalter fehle eine Strategie, kritisieren die Rechnungshof-Prüfer in einem heute vorgelegten Bericht. Die Arbeit der Alterssicherungskommission in der Zeit seit ihrer Einsetzung 2017 bis 2022 beurteilt der Rechnungshof als „unzureichend“.

Bei den gesetzlichen Eingriffen in das Pensionsrecht vermisst der Rechnungshof eine klare Linie. Zwischen 2005 und 2022 sei das Pensionsrecht insgesamt 29-mal maßgeblich geändert worden, die finanziellen Auswirkungen seien dabei oft nicht dargelegt worden.

Kritisch hält der Rechnungshof außerdem fest, dass die Pensionsanpassung seit 2005 nur zweimal – wie vorgesehen – mit einem am Verbraucherpreisindex orientierten Anpassungsfaktor erfolgte.

Kritik an Umgang mit Pensionsalter

Im Umgang mit dem Pensionsalter kritisiert der Rechnungshof ebenfalls eine fehlende Strategie. Eine wichtige Maßnahme wäre aus Sicht des Rechnungshofs eine Anhebung des effektiven Pensionsantrittsalters und gegebenenfalls auch des gesetzlichen Pensionsantrittsalters.

Das effektive Pensionsantrittsalter werde ab Mitte der 2030er Jahre nach Umsetzung der Angleichung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters für Frauen stagnieren, obwohl die Lebenserwartung steigt, so der Rechnungshof. Rund 30 Prozent der Aufwendungen für die gesetzliche Pensionsversicherung wurden 2020 öffentlich finanziert.

RH rügt Alterssicherungskommission

Scharfe Kritik übt der Rechnungshof an der Alterssicherungskommission. Die 2016 beschlossene Kommission sollte alle drei Jahre einen Bericht über die langfristige Entwicklung und Finanzierbarkeit des Pensionssystems bis zum Jahr 2050 erstellen und beurteilen, ob Änderungen im Pensionssystem nötig sind.

Der Berichtspflicht sei die Alterssicherungskommission im Jahre ihrer Gründung 2017 aber nicht nachgekommen, kritisiert der Rechnungshof. Erst vier Jahre später legte sie 2021 ein Langfristgutachten vor. Dabei habe die Bundesregierung zudem die erforderliche Berichterstattung an den Nationalrat unterlassen.

Ministerium sieht Kommission als „voll handlungsfähig“

Das Sozialministerium sagte nun, die Kommission sei „voll handlungsfähig“. Sitzungen würden von der stellvertretenden Vorsitzenden, der Präsidentin des Seniorenrates und ÖVP-Seniorenbundes, Ingrid Korosec, einberufen, die Geschäfte führe das Büro der Kommission.

Zur Kritik des Rechnungshofs an der Arbeit der Alterssicherungskommission sagte das Ministerium, die gesetzlichen Vorgaben würden bei der laufenden Evaluierung des Pensionssystems stets eingehalten.

SPÖ weist RH-Kritik zurück, NEOS sieht Warnungen bestätigt

Die SPÖ sagte, dass 95 Prozent der ASVG-Pensionen durch Beiträge gedeckt seien. Es gebe daher „überhaupt keinen Zweifel“, dass das Pensionssystem für die zwei Millionen ASVG-Pensionistinnen und -Pensionisten nachhaltig und finanzierbar sei, so SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch in einer Aussendung.

Auch der SPÖ-nahe Pensionistenverband wies die Kritik des Rechnungshofs zurück. „Wir haben in Österreich ein sicheres, finanzierbares und krisenfestes Pensionssystem, um das uns viele Länder beneiden“, so Pensionistenverband-Präsident Peter Kostelka in einer Aussendung.

NEOS sieht sich in den Warnungen vor einem Kollaps des Pensionssystems bestätigt. „Die anderen Parteien müssen endlich aufwachen: Weiter nichts zu tun ist ungerecht und höchstgradig verantwortungslos“, so Sozialsprecher Gerald Loacker in einer Aussendung.