Kurz-Prozess: Ex-Kanzler beantragt Freispruch

Ex-Kanzler und -ÖVP-Chef Sebastian Kurz hat vor dem Beginn seines Prozesses wegen falscher Zeugenaussage einen Freispruch beantragt. In einer dem Richter übermittelten Gegenäußerung seines Anwalts werden mehrere Gründe aufgeführt, warum der Strafantrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) über das Ziel hinausschieße.

Es handle sich „nicht einmal um sachliche und objektive Begründungen, sondern um eine bloße Anhäufung von Scheinargumenten“. Auf 20 Seiten argumentiert Kurz, der durch Anwalt Otto Dietrich vor Gericht vertreten wird, warum er im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss nicht falsch ausgesagt habe.

Ihm wird vorgeworfen, er hätte als Auskunftsperson im Zusammenhang mit der Errichtung der ÖBAG und der Besetzung des Vorstandes und Aufsichtsrates dieser Gesellschaft nicht die Wahrheit gesagt. Der Prozess, bei dem auch Ex-ÖVP-Vizeparteichefin Bettina Glatz-Kremsner und der Kurz-Vertraute Bernhard Bonelli angeklagt sind, beginnt am Mittwoch.

Bilanzgewinn bekanntgegeben

Indes wurde auch via Firmenbuch bekannt, wie viel Kurz als nunmehriger Unternehmer mit seiner Anfang 2022 gegründeten SK Management GmbH wirtschaftlich lukriert hat. Der Jahresabschluss weist einen Bilanzgewinn von rund 1,9 Mio. Euro aus.