VfGH kippt Teile der COFAG-Grundlagen

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist heute nach einer monatelangen Prüfung der gesetzlichen Grundlagen der Auszahlung von CoV-Hilfen durch die Covid-19-Finanzierungsagentur (COFAG) zum Schluss gekommen, dass die Aufgabenübertragung an die COFAG gegen die Verfassung verstößt.

Auch Richtlinien des Finanzministers zur Auszahlung von Finanzhilfen sind zum Teil rechtswidrig, teilte das Höchstgericht mit. Doch die Auszahlungen können weiterlaufen, betont der VfGH.

„Die Aufhebung der verfassungswidrigen Bestimmungen tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2024 in Kraft“, teilte der VfGH mit. Diese Fristsetzung erachtet das Höchstgericht als „notwendig, weil der Bundesgesetzgeber infolge der Aufhebung sowohl für die weitere Tätigkeit der COFAG als auch für die voraussichtlich notwendige Abwicklung dieser Gesellschaft nähere Regelungen erlassen muss. Bis zur Erlassung derartiger gesetzlicher Regelungen kann die COFAG weiterhin die ihr durch das ABBAG-Gesetz übertragenen Aufgaben besorgen und daher auch Finanzhilfen auszahlen.“