Zwei neue Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich

Die EU-Kommission hat heute zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet: Zum einen forderte die EU-Behörde Österreich neben Deutschland, Ungarn, den Niederlanden, Rumänien, der Slowakei und Schweden zur vollständigen Umsetzung der EU-Vorschriften über Verfahrensgarantien für Kinder in Strafverfahren auf.

Zum anderen muss Österreich die überarbeitete EU-Richtlinie über ein Sicherheitsmanagement für Straßenverkehrsinfrastruktur ordnungsgemäß umsetzen.

Ziel der ersten Richtlinie ist es laut EU-Kommission, gemeinsame Mindeststandards für die Rechte von Kindern, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, auf ein faires Verfahren in der gesamten EU zu gewährleisten. Die Kommission ist der Ansicht, dass die nunmehr gerügten Länder einige Anforderungen der Richtlinie in Bezug auf materielle Rechte nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben.

Die Richtlinie über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur wurde von Tschechien und Österreich nicht ordnungsgemäß umgesetzt. So verlange Tschechien beispielsweise nicht, dass die Bedürfnisse ungeschützter Verkehrsteilnehmer in die Ausbildung von Straßenverkehrssicherheitsgutachten einbezogen werden, und Österreich berücksichtige sie nicht bei der Durchführung von Sicherheitsverfahren, kritisierte die Kommission. Österreich hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Einwände der EU-Behörde zu reagieren.