Nationalrat: Pensionsplus wird geregelt

Die Pensionserhöhung für das kommende Jahr steht endgültig fest. Das Plus von 9,7 Prozent war zuvor schon klar gewesen, allerdings musste heute im Nationalrat legistisch fixiert werden, dass es oberhalb der Höchstbeitragsgrundlage nur einen Fixbetrag gibt. Zudem wird ein durch die hohe Teuerung drohender Werteverlust der Bezüge von Neupensionisten und -pensionistinnen verhindert.

Der Fixbetrag für die Bezieher sehr hoher Pensionen liegt bei gut 567 Euro. Er gilt ab einem Pensionsbezug der Höchstbeitragsgrundlage von 5.850 Euro. Weiters wird eine Schutzklausel für jene eingezogen, die kommendes Jahr in Pension gehen. Denn dadurch, dass die hohe Inflation bei der Aufwertung erst verspätet abgebildet wird, hätten die Betroffenen empfindliche Verluste über den gesamten Bezug hinnehmen müssen.

Nun wird ein dauerhafter Erhöhungsbetrag im Ausmaß von 6,2 Prozent der jährlichen Pensionskonto-Gesamtgutschrift eingezogen. Der gilt für alle außer für Korridorpensionisten. Doch gibt es auch in dieser Gruppe Personen, die profitieren, nämlich die, die aus der Arbeitslosigkeit in den Ruhestand wechseln.

SPÖ-Sozialsprecher erwartet Klagen

Dass nicht alle Korridorpensionisten einbezogen werden, störte SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch. Er sieht das Risiko einer Verfassungswidrigkeit und erwartet Klagen. ÖVP-Klubchef August Wöginger argumentierte, dass man auch dort und da einen Leistungsanreiz bieten wolle.

FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch bedauerte, dass man mit den 9,7 Prozent plus nur die Inflation angepasst habe. Grünen-Sozialsprecher Markus Koza sagte, dass mit dem Beschluss Pensionisten nicht an Kaufkraft verlören und auch jene nicht, die 2024 in Pension gehen.

Für NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker sind die Beschlüsse finanziell nicht zu verkraften und er vermisst eine ordentliche Balance, wenn die Pensionisten eine stärkere Erhöhung bekämen als diverse Aktivengruppen. Die Schutzklausel lehnte er ebenfalls ab.