Strafrechtlich verfolgte Homosexuelle werden entschädigt

Personen, die in der Zweiten Republik wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt bzw. verurteilt wurden, sollen rehabilitiert und finanziell entschädigt werden. Eine entsprechende gesetzliche Regelung soll demnächst beschlossen werden, hieß es heute aus dem Justizministerium.

Die ergangenen Urteile werden aufgehoben, die betroffenen Menschen rehabilitiert und auch entschädigt. Dafür sind bis zu 33 Millionen Euro vorgesehen.

Letzter Paragraf fiel erst 2002

Homosexualität wurde 1971 grundsätzlich entkriminalisiert. Trotzdem gab es auch danach noch Sonderparagrafen, die ansonsten legales Verhalten bei gleichgeschlechtlichen Handlungen unter Strafe gestellt haben. Erst 2002 wurde die letzte dieser Bestimmungen vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben.

Mit der nunmehrigen Regelung sollen all jene Urteile aufgehoben werden, die aufgrund von gleichgeschlechtlichen Handlungen ergangen sind, wenn sie bei verschiedengeschlechtlicher Begehung nicht strafbar gewesen wären. Entschädigungen gibt es, wenn die Betroffenen ins Gefängnis oder schwerwiegende soziale Nachteile wie etwa den Verlust ihres Arbeitsplatzes hinnehmen mussten.

„Dunkles Kapitel und großes Unrecht“

„Die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen war ein dunkles Kapitel der Zweiten Republik und ein großes Unrecht“, hielt Justizministerin Alma Zadic (Grüne) fest. Die Rehabilitierung und Entschädigung könne das zugefügte Leid zwar nicht wiedergutmachen.

„Aber wir übernehmen als Staat damit Verantwortung für unsere Geschichte. Ich hoffe, dass auch andere Institutionen wie etwa das Parlament, das diese zutiefst abzulehnenden Gesetze beschlossen hat, dem Beispiel der Justiz folgen und sich ihrer historischen Verantwortung stellen werden.“