Arzneimittelschränke und Medikamentenladen in einer Apotheke
APA/EXPA/Stefanie Oberhauser
Gesetzesreform

Apotheken dürfen Angebot erweitern

Am Freitag ist der Entwurf für die Reform des Apothekengesetzes in Begutachtung geschickt worden. Apotheken sollen künftig mehr Kompetenzen erhalten. Vorgesehen ist auch eine Ausweitung der Öffnungszeiten. Die von der Apothekerkammer geforderte Möglichkeit, in der Apotheke Impfungen anbieten zu können, ist im Entwurf nicht enthalten.

Apotheken dürfen laut Entwurf künftig Medikationsanalysen und einfache Gesundheitstests wie Blutdruckmessungen durchführen, die Einrichtung von ausgelagerten Abgabestellen und Filialapotheken wird erleichtert.

Zudem können sie werktags zwischen 6.00 und 21.00 Uhr und samstags zwischen 6.00 und 18.00 Uhr öffnen, gab das Gesundheitsministerium am Samstag bekannt. Es sei die erste umfassende Novelle seit 1984, hieß es in einer Aussendung.

Gesetz soll 2024 in Kraft treten

Die österreichweit 1.400 Apotheken seien für viele Menschen erste Anlaufstelle in Gesundheitsfragen, sagte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). Mit dem neuen Gesetz könne man die hohe Kompetenz der Beschäftigten noch besser nützen, so der Minister. Das Gesetz soll Anfang 2024 in Kraft treten.

Die Apotheken sollen etwa Blutdruck- und Blutzuckermessungen, aber auch Analysen von Harnproben und weiteren körpereigenen Stoffen durchführen. Klargestellt wird außerdem, dass Apotheker auch Medikationsanalysen für die Patienten durchführen dürfen, um mögliche Wechselwirkungen aufzuzeigen. Gleichzeitig würde der niedergelassene Bereich durch dieses Angebot entlastet.

Apothekengesetz wird reformiert

Das Apothekengesetz wird reformiert, ein entsprechender Entwurf ist am Freitag in Begutachtung geschickt worden. Apotheken sollen mehr Befugnisse erhalten und ihre Öffnungszeiten ausweiten dürfen.

„In der Pandemie haben wir gesehen, was sie leisten: Die Apotheken haben in kürzester Zeit ein landesweites Netz für Testungen aufgebaut, das die Bevölkerung gut annahm. Die Erweiterung der Kompetenzen ist ein logischer Schritt und ein großer Gewinn für die wohnortnahe Versorgung – gerade am Land“, betonte Rauch.

Wöchentliche Gesamtöffnungszeit wird ausgeweitet

Die zulässige Gesamtöffnungszeit wird von 48 auf maximal 72 Stunden pro Woche angehoben. Damit würde die Medikamentenversorgung gerade zu Randzeiten und an Wochenenden deutlich erweitert.

Mitarbeiterin in einer Apotheke
Reuters/Lukas Barth
Apotheken soll das neue Gesetz eine Erweiterung der Kompetenzen bringen

Zudem können Apotheken künftig auch Abgabestellen mit eingeschränktem Angebot und Öffnungszeiten betreiben, wenn es in ihrem Versorgungsgebiet Ortschaften ohne eigene Apotheke oder ärztliche Hausapotheke gibt. Das soll die Versorgung des ländlichen Raumes erleichtern. Die Zahl der Filialapotheken wird zudem von einer auf maximal drei erweitert.

Impfung in Apotheke nicht vorgesehen

Nicht vorgesehen im Entwurf ist eine langjährige Forderung der Apothekerkammer: die Impfung in der Apotheke. „Weil das ist ein Streitpunkt, das ist auch heftig umstritten vonseiten der Ärzteschaft“, begründete Gesundheitsminister Rauch das am Samstag gegenüber dem Ö1-Mittagsjournal.

NEOS begrüßt Kompetenzausweitung

NEOS-Gesundheitssprecherin Fiona Fiedler begrüßt die Ausweitung der Kompetenzen für Apotheken. Allerdings sei eine jahrelange Forderung ihrer Partei erneut nicht erfüllt: „Wir NEOS treten seit Jahren für das Impfen in der Apotheke ein.“ Dass dadurch die Patientensicherheit gefährdet wäre, sei gesundheitspolitischer Unsinn. „In zahlreichen europäischen Ländern geschieht das auch bereits problemlos.“