Digitale Dienste: Umsetzung von EU-Verordnung in Begutachtung

Die ÖVP-Grünen-Koalition hat einen Entwurf zur Begleitgesetzgebung für die EU-Verordnung über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) in Begutachtung geschickt. Das erklärten die zuständigen Ministerinnen Alma Zadic (Grüne) und Susanne Raab (ÖVP) heute in einer Aussendung. Beim DSA handelt es sich um die Umsetzung eines europäischen Regelwerks, mit dem künftig die Aktivitäten von Anbietern digitaler Dienste innerhalb der EU detailliert geregelt werden soll.

Komm Austria für Einhaltung zuständig

Für die Einhaltung des DSA für Vermittlungsdienste in Österreich ist gemäß dem Entwurf die Regulierungsbehörde Komm Austria zuständig. Geschaffen werde zudem eine Rechtsgrundlage für immateriellen Schadenersatz in Fällen einer erheblichen Ehrenbeleidigung in einem elektronischen Kommunikationsnetz, hieß es. Auch sollen Vermittlungsdiensteanbieter verpflichtet werden, unverzüglich auf Entfernungsanordnungen zu reagieren, die nun direkt per E-Mail vom Gericht an sie übermittelt werden können. Darüber hinaus gebe es Änderungen im Urheberrechtsgesetz, in der Strafprozessordnung und im Mediengesetz sowie dadurch bedingte Folgeänderungen in anderen Gesetzesmaterien.

Bekämpfung von „Hass im Netz“

Bezweckt wird mit dem DSA ein besserer Schutz von Internetnutzern und ihren Grundrechten. Auch soll ein leistungsfähiger und klarer Transparenz- und Rechenschaftsrahmen für Onlineplattformen geschaffen werden. Erstmals werde darin „in aller Klarheit festgehalten, dass das, was offline illegal ist, auch online als illegal angesehen und behandelt wird“, hieß es. Auch soll künftig eine effizientere Bekämpfung von „Hass im Netz“ grenzüberschreitend möglich sein.

„Mit der Umsetzung des Digital Services Acts schaffen wir erstmals eine gemeinsame europäische Rechtsgrundlage im Umgang mit Hass im Netz und rechtswidrigen Inhalten auf Onlineplattformen“, betonte Zadic. Gerade die jüngsten Wellen an Falschnachrichten und Gewaltaufrufen nach den Terroranschlägen in Israel, dem Krieg in der Ukraine oder auch der Coronavirus-Pandemie hätten gezeigt, wie wichtig das sei. In Kombination mit dem hiesigen „Hass im Netz“-Gesetzespaket habe man so die Voraussetzungen für die „effektive, rasche und kostengünstige Verfolgung von Hassbotschaften und Desinformationen im Internet“ geschaffen.

Auch Medienministerin Raab begrüßte den Digital Services Act. Dieser sei nicht nur ein wichtiges Instrument gegen Fake News, sondern sorge auch für mehr Sicherheit von Kindern bei der Internetnutzung. Künftig seien nämlich auch „irreführende Praktiken und bestimmte Arten von Werbung“ verboten.