Transgenderrechte: Bedeutendes Urteil in Japan

Das oberste Gericht Japans hat heute entschieden, dass es verfassungswidrig ist, von Menschen eine Sterilisation zu verlangen, bevor diese offiziell ihr Geschlecht ändern können.

Konkret ging es um ein Gesetz aus dem Jahr 2014. Dieses besagte, dass Menschen ihr Geschlecht nur ändern könnten, wenn sie keine Fortpflanzungsfähigkeit hätten. Eine Transgenderfrau hatte eine Petition gegen das Gesetz eingereicht.

„Wichtiger Sieg für Transgender-Rechte“

Die Menschenrechtsgruppe Human Rights Watch (HRW), die das Gesetz scharf kritisiert hatte, sah in dem Urteil einen „wichtigen Sieg für die Transgenderrechte in Japan“.

Das Urteil wahre „die Rechte auf Gesundheit, Privatsphäre und körperliche Autonomie von Transpersonen in Japan“, wurde Kanae Doi, Japan-Direktorin bei HRW, von der BBC zitiert. Mit der höchstgerichtlichen Entscheidung wird ein Urteil aus dem Jahr 2019 aufgehoben, das dasselbe Gesetz für verfassungsgemäß befand.

Japan ist eines von 18 Ländern weltweit, die Sterilisationsoperationen vorschreiben – eine Forderung, die auch von der Weltgesundheitsorganisation abgelehnt wird. Es ist auch das einzige Land der G-7, das gleichgeschlechtliche Partnerschaften gesetzlich nicht anerkennt.