Türkisches Gericht: Haft von Menschenrechtsanwalt rechtswidrig

Die Inhaftierung des türkischen Menschenrechtsanwalts und Abgeordneten Can Atalay ist nach Auffassung des Verfassungsgerichts in der Türkei nicht rechtmäßig.

Sein Recht darauf, gewählt zu werden und sich politisch zu betätigen, sowie sein Recht auf „persönliche Freiheit und Sicherheit“ sei verletzt worden, urteilte das Verfassungsgericht in Ankara heute, wie die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu berichtete.

Atalay war im April vergangenen Jahres im Zusammenhang mit den regierungskritischen Gezi-Protesten von 2013 wegen Beihilfe zu einem Umsturzversuch zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Bei der Parlamentswahl im Mai wurde er zum Abgeordneten gewählt und hätte seinem Anwalt zufolge deswegen freigelassen werden müssen – Atalay blieb jedoch in Haft.

Er müsse nach dem Urteil des Verfassungsgerichts nun umgehend aus dem Gefängnis entlassen werden, schrieb Emma Sinclair-Webb, stellvertretende Direktorin von Human Rights Watch Europa und Zentralasien, auf Twitter (X).