Staatsanwaltschaft: Heinzlmaiers T-Shirt keine Wiederbetätigung

Der Auftritt von Jugendforscher Bernhard Heinzlmaier in einem umstrittenen T-Shirt hat keine strafrechtlichen Folgen. Nach Prüfung mehrerer Anzeigen habe sich kein Anfangsverdacht wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz ergeben, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Romina Kaschnitz-Biegl, heute gegenüber der APA und bestätigte einen entsprechenden Bericht der „Krone“. Die Staatsanwaltschaft habe daher von Ermittlungen abgesehen.

Jugendforscher Bernhard Heinzlmaier
APA/Tobias Steinmaurer

Unter anderem die Grünen hatten nach einem Auftritt Heinzlmaiers bei einer Pressekonferenz mit Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) im Bundeskanzleramt im August Kritik an dessen T-Shirt geübt. In einem an Runen erinnernden Logo einer Band sahen die Grünen „bei Rechtsextremen beliebte Symbole“ und kündigten die Prüfung einer Sachverhaltsdarstellung an. Heinzlmaier hatte die Kritik zurückgewiesen und auf seinen Musikgeschmack verwiesen.