Kritik an „Schikanen“ bei Kinderbetreuungsgeld

Die Volksanwaltschaft hat erneut scharfe Kritik am Vollzug bzw. der Gesetzeslage beim Kinderbetreuungsgeld geübt. Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) müsse die europarechtswidrigen „Schikanen“ gegen Eltern endlich beenden, forderte Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) heute per Aussendung. Trotz Höchstgerichtsurteilen würde sich bei der Volksanwaltschaft weiterhin verzweifelte Eltern melden, die jahrelang auf das Kinderbetreuungsgeld warten, hieß es. Das Familienministerium wies die Kritik zurück.

„Reform ist überfällig“

Die Praxis der Behörden, dass Eltern diverse in- und ausländische Behörden abklappern müssten, „um irgendwelche Dokumente zu beschaffen, die es gar nicht gibt“, sei europarechtswidrig und familienfeindlich, kritisierte Achitz. Die Pflicht der Behörden, mit Behörden anderer Länder herauszufinden, wer zuständig sei, werde auf die Eltern abgewälzt.

Bereits mehr als hundert betroffene Eltern hätten sich an die Volksanwaltschaft gewandt. „Eine Reform ist überfällig – sowohl bei der Vollziehung als auch auf gesetzlicher Ebene“, so der Volksanwalt.

Verwiesen wurde auf einen – medial bereits geschilderten – Fall einer Familie, die acht Jahre auf das Kinderbetreuungsgeld wartete. Weil ein Elternteil in einem anderen EU-Land beschäftigt ist, bestand die österreichische Behörde auf einen Antrag dort, obwohl die Person dort nicht anspruchsberechtigt war. Der Oberste Gerichtshof entschied im Sommer zugunsten der Familie.

Ministerium weist Kritik zurück

Das Familienministerium sieht die Verantwortung in mangelnder bürokratischer Kooperation bzw. bei mangelnder Mitwirkung der Eltern: Denn die ausländischen Behörden müssten Österreich mitteilen, ob und in welcher Höhe die Familien Anspruch hätten. „Wirken die Eltern dabei nicht mit, liegen den ausländischen Behörden keine Daten vor, die übermittelt werden könnten“, hieß es aus dem Ministerium gegenüber Ö1. Und dann könne die österreichische Behörde etwa die Höhe der Differenzzahlung nicht berechnen und somit auch keine Auszahlung vornehmen.