Ärztekammer über Apothekengesetz empört

Die Ärztekammer übt starke Kritik an der Novelle des Apothekengesetzes und warnt vor einer „Qualitätsminderung“ in großem Ausmaß. Die geplante Reform sei genau das Gegenteil der angekündigten Stärkung des wohnortnahen niedergelassenen Bereichs, sagte Kammerpräsident Johannes Steinhart heute bei einer Pressekonferenz.

Die Erweiterung auf bis zu drei Filialapotheken bezeichnete er als „eine absolute Kriegserklärung und Zerstörung der Hausapotheke“. „Das einzige Positive“ an der nun präsentierten Novelle seien die längeren Öffnungszeiten der Apotheken.

„Verärgert“ zeigte er sich darüber, dass die Ärzte nicht in Reform des Apothekengesetzes eingebunden waren. Der Standesvertretung der Apotheker warf Steinhart vor, sie sei „extrem invasiv und versucht Bereiche an sich zu reißen, die eigentlich der ärztlichen Kompetenz unterliegen“. Die Kammer will nun mit Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) reden und in den Ordinationen informieren.

Hausapotheken als Profitabilitätsfaktor

Mit den Filialapotheken werde es noch schwieriger als bisher, Ärzte für kleine Gemeinden zu finden, wenn diese dort keine Hausapotheke führen könnten, weil es eine Filialapotheke gibt. Viele Ordinationen im ländlichen Bereich wären ohne Hausapotheke nicht profitabel, hieß es weiter.

Auch dass Apotheken künftig Medikationsanalysen durchführen sollen, sieht die Ärztekammer kritisch, Apotheker seien dafür nicht ausreichend ausgebildet. Ohne weitere Informationen über die Patienten wie Laborwerte und Krankheiten sei die Medikationsanalyse auch nicht sinnvoll. Nicht geklärt sei, ob und wie eine Dokumentation über die Befunde stattfinden solle.

Gesundheitsministerium hat keine Bedenken

Im Gesundheitsministerium hat man hier keine Bedenken. Schon jetzt erfolge die Versorgung mit Medikamenten „in erster Linie“ über öffentliche Apotheken. Wenn es in der Ortschaft bereits eine Hausapotheke gebe, dürfe außerdem auch künftig keine Filialapotheke errichtet werden, hieß es gegenüber dem „Kurier“. Gleichzeitig verhindere auch eine Filialapotheke nicht die Bewilligung einer ärztlichen Hausapotheke, wird die Apothekerkammer ebendort zitiert.