Freie Schulen blitzen vor VfGH ab und versuchen es erneut

Die freien Schulen geben in ihrem juristischen Kampf um Gleichbehandlung mit konfessionellen Privatschulen nicht auf: Nachdem zuletzt eine Waldorfschule vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgeblitzt war, hat diese nun eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingebracht. Zwei andere Einrichtungen wollen über ein Bescheidbeschwerdeverfahren erneut zum VfGH ziehen.

Im Kern geht es darum, dass konfessionelle Schulen vom Staat die vollen Lehrergehälter abgegolten werden. Nicht konfessionelle Privatschulen (etwa Montessori- und Waldorfschulen) müssen dagegen um Subventionen ansuchen, die oft nicht oder nur in geringem Ausmaß gewährt werden. In den vergangenen Jahren hat der VfGH mehrfach Beschwerden dieser Schulen dagegen nicht stattgegeben.

Das Gericht bestätigte zwar in einer dieser Entscheidungen, dass die Schulen tatsächlich ungleich behandelt werden – gleichzeitig sah es diese Differenzierung aber als „sachlich gerechtfertigt“ an. Dabei verwies es unter anderem auf die auch durch völkerrechtliche Verpflichtungen wie das Konkordat festgehaltene besondere Bedeutung der konfessionellen Privatschulen im Schulsystem.