Onlineplattformen: Etappensieg gegen Österreich vor EuGH

Die Onlineplattformen Google, Meta und TikTok mit Europasitz in Irland haben heute vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Etappensieg im Rechtsstreit mit den österreichischen Behörden errungen.

Ein Mitgliedsstaat dürfe Kommunikationsplattformen mit Sitz in einem anderen EU-Land keine „generell-abstrakten Verpflichtungen“ auferlegen, so die Richter in Luxemburg. Nun liegt der Ball wieder beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH).

Auslöser für den Rechtsstreit war das seit 1. Jänner 2021 in Österreich geltende Kommunikationsplattformen-Gesetz (KoPl-G). Anbieter von Kommunikationsplattformen werden unter anderem dazu verpflichtet, ein Melde- und Überprüfungsverfahren für rechtswidrige Inhalte einzurichten, regelmäßige Transparenzberichte über den Umgang mit Meldungen zu veröffentlichen sowie im Inland verantwortliche und erreichbare Personen zu bestellen.

Die von dem Gesetz erfassten Plattformen unterliegen der Aufsicht durch die Kommunikationsbehörde KommAustria. Bei Verstößen gegen Verpflichtungen aus dem KoPl-G kann die Behörde Geldstrafen in der Höhe von bis zu zehn Millionen Euro verhängen.

Maßnahmen „zum Schutz der Verbraucher“ möglich

„Zwar können andere Mitgliedsstaaten als der Herkunftsmitgliedsstaat des betreffenden Dienstes unter eng gefassten Bedingungen und in bestimmten Fällen tatsächlich Maßnahmen ergreifen, um die öffentliche Ordnung, den Schutz der öffentlichen Gesundheit, die öffentliche Sicherheit oder den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten“, heißt es in der EuGH-Aussendung.

Sie dürften aber keine „generell-abstrakten Maßnahmen ergreifen, die unterschiedslos für alle Anbieter einer Kategorie von Diensten der Informationsgesellschaft gelten“. Unterschiedslos bedeute „ohne Unterschied zwischen in diesem Mitgliedsstaat ansässigen Diensteanbietern und solchen, die in anderen Mitgliedsstaaten niedergelassen sind“.