Afghaninnen könnten laut Gutachten Asylanspruch haben

Die kumulierten diskriminierenden Maßnahmen der afghanischen Taliban gegen Frauen stellen eine „Verfolgung“ dar. Afghanischen Frauen könne deshalb in der EU Asyl gewährt werden, ohne dass ihre individuelle Situation betrachtet wird. Diese Ansicht äußerte der EU-Generalanwalt Jean Richard de la Tour heute in seinem Schlussantrag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte die Luxemburger Richterinnen und Richter um Klärung der EU-Rechtslage gebeten.

Ausgangspunkt waren gleich zwei Fälle aus Österreich (C-608/22 und C-609/22), wo das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) einer jungen afghanischen Frau bzw. einem Mädchen zwar subsidiären Schutz gewährte, aber kein Asyl. In beiden Fällen wurde gegen diese Entscheidung berufen, und der Fall landete beim VwGH, der sich an den EuGH wandte.

Der Gerichtshof in Luxemburg hat noch nicht entschieden und ist dabei auch nicht an die Empfehlung des Generalanwalts gebunden. In einer Mehrheit der Fälle folgt der EuGH aber dessen Argumentationslinie. Der EuGH entscheidet nicht in den konkreten Fällen in Österreich, sondern beantwortet nur unionsrechtliche Fragen des VwGH. Wenn das EuGH-Urteil vorliegt, muss der VwGH in den Fällen der jungen afghanischen Frau, bzw. des Mädchens konkret dazu entscheiden.