Energiekostenzuschuss II: Freie Berufe beklagen „Ausschluss“

Nach der Voranmeldungsphase für den Energiekostenzuschuss II, die gut 84.000 Unternehmen genutzt haben, können diese nun bis 7.12. neuerlich über die aws einen formellen Antrag stellen.

Mit dem Zuschuss soll ein Teil der Energiemehrkosten der Unternehmen angesichts der gestiegenen Preise abgefedert und deren Wettbewerbsfähigkeit abgesichert werden. Pro Unternehmen fließen 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Millionen Euro. Doch Vertreter Freier Berufe beklagen ihren Ausschluss.

Die Förderkonditionen wurden laut Angaben des Wirtschaftsministeriums aufgrund der Anpassungen im Beihilferahmen leicht verändert.

Vertreterinnen und Vertreter der Freien Berufe, etwa Ärztinnen und Ärzte, Anwältinnen und Anwälte und Steuerberaterinnen und Steuerberater, bekräftigten ihre Kritik am Vorgehen der Bundesregierung.

„Der kategorische Ausschluss und die damit verursachte Diskriminierung der Freien Berufe vom Energiekostenzuschuss I, nun auch definitiv für den EKZ II sowie vielen anderen Förderungen ist ungerechtfertigt und widerspricht insgesamt dem Gleichheitsgrundsatz sowie in weiterer Folge dem EU-Beihilfenrecht“, erneuerte der Präsident der Bundeskonferenz der Freien Berufe (BUKO), Daniel Alge, die Kritik an der Nichtförderwürdigkeit der Freien Berufe.