Entschädigung für strafrechtlich verfolgte Homosexuelle

Sämtliche Personen, die in der Zweiten Republik wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt bzw. verurteilt wurden, werden rehabilitiert und finanziell entschädigt.

Eine entsprechende gesetzliche Regelung kündigte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) heute in einer Pressekonferenz an. Je aufgehobenes Urteil werde es eine Zahlung von 3.000 Euro geben, für jedes angefangene Jahr in Haft 1.500 Euro.

Für jedes eingeleitete Ermittlungsverfahren zum Anfang der 2000er Jahre abgeschafften Strafrechtsparagrafen gibt es zudem 500 Euro für die Betroffenen, und das unabhängig vom Verlauf, so Zadic.

Sollten den Opfern der alten rechtlichen Regelung wirtschaftliche, berufliche oder gesundheitliche Nachteile entstanden sein, bekommen diese noch einmal 1.500 Euro anerkannt. Insgesamt stehen für die Entschädigungszahlungen 33 Millionen Euro zur Verfügung.

Schätzung: 11.000 Personen betroffen

Betroffen sein sollen an die 11.000 Personen, gab Zadic eine Schätzung an. Aktiv wird das Justizministerium jedoch nicht an die Betroffenen herantreten. Stattdessen müssen sich Opfer der alten Regelung an die Landesgerichte oder an das Ministerium selbst wenden. Auch diverse Informationen auf der Website des Ressorts soll es geben.

Homosexualität wurde 1971 grundsätzlich entkriminalisiert. Trotzdem gab es auch danach noch Sonderparagrafen, die ansonsten legales Verhalten bei gleichgeschlechtlichen Handlungen unter Strafe gestellt haben. Erst 2002 wurde die letzte dieser Bestimmungen vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben.

NEOS: Spätes, aber sehr wichtiges Signal

„Die Entschädigung für die Strafverfolgung von Homosexuellen ist ein spätes, aber sehr wichtiges Signal für alle Opfer, die für ihre Liebe kriminalisiert worden sind“, sagte NEOS-LGBTQ-Sprecher Yannick Shetty. Auch 50 Jahre nach der gesetzlichen Abschaffung des Totalverbots homosexueller Handlungen müsse man weiter „für eine offene und liberale Gesellschaft kämpfen“.